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Sparmassnahmen auch bei DATEV?

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Fritz Konrad
    18.04.2002 19:43 Uhr

    Sparen ist ja schön und gut aber wann schlachtet die DATEV das goldene Kalb, daß sich Firmenwagen nennt? Wenn ich sehe, mit welchen Autos die Leute der DATEV bei mir vorfahren,
    frage ich mich warum muß ein Aussendienstler so ein Auto fahren. Ich würde mich freuen, wenn jemand mal mit einem z. B. Beetle kommen würde

  • Siegbert Rudolph
    24.04.2002 14:45 Uhr

    Sparen ist wirklich wichtig. Jede Mark Umsatz bei der DATEV ist eine Mark Kosten bei einem unserer Mitglieder. Aber sparen muss man an den richtigen Ecken.
    DATEV braucht im Interesse der Mitglieder gute Mitarbeiter. Für Außendienstmitarbeiter ist ein Dienstwagen ein wichtiges Argument bei der Bewertung ihres Arbeitsplatzes. Die Dienstwagenregelung, die wir bei DATEV haben, will ich mit wenigen Sätzen beschreiben.

    Zum ersten ist sie freiwillig. DATEV hat Rahmenverträge für bestimmte Kfz-Marken bzw. -typen zu besonders günstigen Konditionen abgeschlossen. Wenn jemand ein Auto aus diesem Katalog nicht möchte, dann kann er auf den Dienstwagen verzichten. Er rechnet dann nach km-Geld seine Dienstreisen ab. Ungefähr 90 Prozent der Außendienst-Mitarbeiter nutzen das Dienstwagenangebot. Alle Fahrzeuge werden zur Reduzierung des internen Aufwandes über mehrere Leasingfirmen mit full-Sevice-Verträgen gemietet. DATEV hat die Kosten durch einen Zuschuss zur Leasingrate für die Mitarbeiter begrenzt. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel unbedingt einen E-Klasse-Mercedes oder einen 5er BMW fahren möchte, dann ist dies möglich, er muss aber dann viel mehr draufzahlen, als normal. Also vom Auto, mit dem ein Mitarbeiter zum Kunden fährt, auf die Dienstwagenregelung der DATEV zu schließen, führt in die Irre.
    Ein Beetle oder Cabrios zum Beispiel sind gar nicht in unserem Vertragskatalog enthalten. Unser Standardangebot enthält 4türige Mittelklasselimousinen und unser Fuhrpark reicht von Polo über 3er BMW bis zum Mercedes E-Klasse (allerdings mit Zuzahlung des Mitarbeiters). Wichtig ist für uns noch, dass die Mitarbeiter mit dem jeweiligen Auto alle Gerätschaften und Materialien - z. B. für Veranstaltungen - transportieren können. Auch werden bestimmte Ausstattungselemente wie Verkehrsfunk, Freisprechanlage usw. genauso vorgeschrieben wie ein Anreizsystem zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und des Spritverbrauches angeboten. Die jährliche Kilometerleistung, die unsere Mitarbeiter bewältigen müssen, liegt bei 30.000 km, in der Spitze bis zu 60.000 km.

    Siegbert Rudolph

  • Horst Müller
    30.05.2002 19:57 Uhr

    Hallo Herr Kollege,

    nichts ist so wie es scheint.
    Nichts scheint so wie es ist!

    Herr Rudolph hat - und das ist sicher eine offene und für uns interessante Information - die DATEV-KFZ-Regelung erläutert und sich sicher die Frage verbissen, die ich Ihnen - als Kollege, der für seinen Beruf ebenso wie Sie auf ein Fahrzeug angewiesen ist - stelle:

    "Mit welchem Fahrzeug fahren Sie den bei Ihren Mandanten vor?"
    und (falls es nicht ein Beetle ist)
    "Was sagen Sie denn Ihren Mandanten, wenn denen Ihr Fahrzeug etwas zu aufwendig erscheint und diese selbstverständlich davon ausgehen, dass über die Honorare auch die KfZ-Kosten des Beraters mit getragen werden?"

    MfG HGM

    PS:
    Um Ihrer Gegenfrage zuvorzukommen:
    Ich fahre einen S80 (je nachdem ob man das Fahrzeug als Neu- oder Jahreswagen erwirbt, liegt die Bandbreite der AK zwischen 25 und 35 T.EUR brutto).