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Kontierungen von Belegen - Ablauf in anderen Kanzleien

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    Einträge 1-8 / 8

    Seite 1 von 1

  • Daniel Schulz
    04.05.2005 15:16 Uhr

    Guten Tag!

    Ich habe heute eine Frage und hoffe, hier einige Erfahrungen von anderen Steuerberaterbüros und/oder Unternehmen zu erhalten.

    Zur Zeit gibt es bei uns eine Diskussion um Veränderungen im Bereich der Finanzbuchhaltung. Es ist angedacht, zukünftig die von Mandanten eingereichten Belege nicht mehr auf dem Beleg zu kontieren, sondern die Buchungen direkt in das Buchführungsprogramm zu erfassen. Hier gehen nun die Meinungen unserer Kolleginnen und Kollegen weit auseinander: der geringere Teil kämpft für den Verzicht der Buchungsnotiz (Konto/Gegenkonto) auf dem Beleg, der überwiegende Teil hält die Praxis des Nur-Erfassens für nicht korrekt.

    Verschiedene Ausführungen im Internet zu den GoB verweisen eigentlich immer auf die direkte Nachvollziehbarkeit von Fibu zum Beleg und umgekehrt auch vom Beleg zur Fibu. Das würde für mich bedeuten, dass auf dem Beleg auch ein entsprechender Vermerk der Buchung (außer einem Gebucht-Stempel) zu finden sein sollte.

    Einige Buchführungsprogramme bieten ja statt der handschriftlichen Vorkontierung eine Art Aufdruck des Kontierungsvermerkes an. Dies habe ich in der Praxis zwar noch nie gesehen, aber davon gelesen.

    Gespräche mit anderen Buchhaltern kam bis jetzt immer wieder zu dem Ergebnis, dass eine Kontierung AUF dem Beleg normal ist und zu den GoB gehört.

    Mich würden jetzt die Meinungen von anderen Fibu-Bearbeitern interessieren, wie es in anderen Unternehmen gehandhabt wird und welche Erfahrungen evtl. mit dem Verzicht auf die Kontierungsvermerke gemacht wurden.

    Für jede Rückinfo bin ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße

    D. Schulz

  • Claudia C.
    04.05.2005 15:32 Uhr

    Hallo Herr Schulz,

    die Frage bei dem Sinn der Kontierungen ist , wie das bei Umbuchungen gehandhabt wird. In der Regel wird bei Umbuchungen einfach das Konto in der Erfassung geändert, und das wird nirgendwo nachgehalten. Also ist die Kontierung auch witzlos. So habe ich es bis jetzt in mehreren Büros erlebt!

    Grüße,
    Claudia C.

  • Horst Müller
    04.05.2005 23:55 Uhr
    Zitat von Claudia C.


    die Frage bei dem Sinn der Kontierungen ist , wie das bei Umbuchungen gehandhabt wird. In der Regel wird bei Umbuchungen einfach das Konto in der Erfassung geändert, und das wird nirgendwo nachgehalten. Also ist die Kontierung auch witzlos. So habe ich es bis jetzt in mehreren Büros erlebt!

    Hallo Kollegen,
    aus der Sicht eines "Prüfers" - egal ob WP oder StAP - ist es eine "Todsünde wider die GoB" wenn ein Beleg keine Kontierungsinformation trägt.
    Aus der Sicht der übrigen Adressaten der Finanzbuchhaltung kann es ebenfalls auch nur "mehr als unbefriedigend" sein, einen Beleg - aus welchen Gründen auch immer - in den Händen zu halten, ohne zu wissen, wie dieser verbucht wurde.
    Und bei Umbuchungen ist es m.E. zwingend, dass eine nachvollziehbare Umbuchung (also ohne Änderung der Kontierung der Originalbuchung) mit einem eigenen Umbuchungsbeleg erfolgt. Dies ist übrigens auch nur so möglich, wenn die laufenden Buchungen auch laufend festgeschrieben werden (Oder haben Sie das graue Fenster noch nie gesehen, wenn Sie die Buchungsvorläufe verlassen?).
    Wird trotzdem die Originalbuchung verändert, muss zwingend die Originalkontierung auf dem Originalbeleg - sicht- und nachvollziehbar - geändert werden.
    Wer immer das auch anders handhabt, riskiert die möglichen Folgen, die bis zum Verwerfen der Finanzbuchhaltung oder Testatverweigerung gehen können.

    MfG
    Horst Müller

  • Wolfgang Happe
    05.05.2005 14:10 Uhr

    @DATEV

    Vielleicht könnte einmal die DATEV hierzu etwas ausführen, da doch m.W. gerade bei Einführung des digitalen Belegwesens (ob mit DATEV-DMS oder Internet-Belegwesen) zwingend auf den Kontierungsvermerken auf den Belegen verzichtet wird bzw. die m.W. zur Zeit nicht möglich ist.

    Mit freundlichem Gruß

    Wolfgang Happe

  • Ronny Neubert
    06.05.2005 10:33 Uhr

    Hallo,

    also soweit ich die GoBs im Kopf habe, muß ein unbeteiligter Dritter in einem angemessenen Zeitraum die Buchführung nachvollziehen können.
    Wenn ich also eine Rechnung vor mir liegen habe kann ich doch relativ einfach übers Debitoren/Kreditorenkonto des Rechnungsempfängers/-legers die entsprechende Buchung nachvollziehen. Alternativ kann ich im Programm nach Beträgen filtern. Warum muß ich dann noch einen entsprechenden Vermerk auf die Rechnung machen?

    R.Neubert

  • Dieter Bänsch
    09.05.2005 11:33 Uhr

    Bisher fehlt mir ein Hinweis zur Nutzung einer eindeutigen(!) Belegnummer:
    jeder (Original)-beleg bekommt eine eindeutige fortlaufende Nr. diese wird in der Buchhaltung und bei Umbuchungen mitgeführt. Dies ist doch ein prakikabler und bezahlbarer Weg. Die Recherchefunktionen der Fibu-Programme führen dann schnell zur Nachvollziebarkeit.
    Was nützt eine Erst-Kontierung auf dem Beleg,wenn durch Übertragungsfehler anders eingeben wird? Über die Belegnummer (+eventuell Rechnungsbetrag) kann vom Originalbeleg alles wieder gefunden werden.

  • Johannes van Driel
    10.05.2005 16:01 Uhr
    Zitat von Dieter Bänsch


    Bisher fehlt mir ein Hinweis zur Nutzung einer eindeutigen(!) Belegnummer:
    jeder (Original)-beleg bekommt eine eindeutige fortlaufende Nr. diese wird in der Buchhaltung und bei Umbuchungen mitgeführt. Dies ist doch ein prakikabler und bezahlbarer Weg. Die Recherchefunktionen der Fibu-Programme führen dann schnell zur Nachvollziebarkeit.
    Über die Belegnummer (+eventuell Rechnungsbetrag) kann vom Originalbeleg alles wieder gefunden werden.

    Hallo Kollegen,

    Hier kann ich Herr Bänsch zustimmen. In unserer Kanzlei verzichten wir schon seit Jahren auf die Kontierungsinformationen auf den Belege aus Zeitgründe. Bis dato hat noch kein Prüfer sich da beschwert.
    Hauptsache ist nur, dass die Buchungsinformationen schnell aufzufinden sind.
    Daraus ergibt sich auch einen Unterschied, ob es sich hier um Bank/Kasse-Belege handelt oder um D/C-Rechnungen.

    Bei Bank bzw. Kasse-Belege ist schon das (Gegen-)Konto bekannt. Zusammen mit Datum und Betrag ist hier die Buchung relativ schnell und einfach nachvollziebar. Eine zusätzliche Belegnummer ist hier überflüssig.
    Rechnungen werden bei uns meistens auch durchnummeriert, der Einfachkeit wegen. Auch hier kommt der Prüfer ohne Hilfe gut zurecht.

    Wer ganz sicher gehen möchte sollte doch einfach eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen.

    Johannes van Driel

  • Karl Schmidt
    06.01.2014 11:10 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    wir wollen ab 2014 auf die Kontierung der Belege verzichten. Gibt es hierzu neue Erkenntnisse wegen der GoB Vereinbarkeit?
    Vielen Dank und schöne Grüße
    Karl Schmidt