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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Ronny Neubert
    22.03.2006 18:09 Uhr

    Hallo

    da auch mit Datev nicht alles funktioniert, wollten wir eine Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung per Elster durchführen. Diese kann nur noch mit einem Authentifizierungsverfahren übermittelt werden.

    Diese Verfahren sind softwarebasierend (Elster-Basis), per Smartcard (Elster-Plus) oder USB-Stick (Elster-Spezial).

    Da wir mangels lokaler NT Unterstützung der Smartcard diese noch nicht weiter nutzen konnten, wollte ich das softwarebasierende Authentifizierungsverfahren einrichten. Allerdings werden hier Daten vom Mitarbeiter abgefragt, die unseres Erachtens datenschutzrechtlich das Finanzamt nichts angehen. Dabei wird z.B. die private Steuernummer und das Geburtstag abgefragt.


    Weiterhin unterschreibt, egal ob Elster -Basis,Spezial oder Plus angewendet wird, der Mitarbeiter persönlich. Es ist nicht einmal ein Bezug zum Steuerberater erkennbar.
    Rechtlich gesehen dürfte das doch eigentlich nur der Unternehmer oder der Steuerberater unterschreiben.

    Wie sind die Meinungen hierzu?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronny Neubert

  • Mike Hecker
    24.03.2006 08:24 Uhr

    Guten Morgen Herr Neubert,

    auch wir nutzen teilweise die Übermittlung der LStB per Elterformular - z.B. als zusätzliche Dienstleistung für unsere Mandanten, (ja, es gibt noch Manuell-Abrechner!) die keine Möglichkeit haben, diese Bescheinigungen zu übermitteln. Recht einfach und ohne Anmeldung funktioniert das wie Sie schon sagten mit der DATEV-Smartcard.
    Die Anmeldung über dan Softwareschlüssel halte ich auf Grund der von Ihnen angesprochenen privaten Daten auch für bedenklich.

    Ohne Anmeldung soll die Übermittlung der LStB aber auch mit dem Programm WINSTON (http://www.felfri.de/winston) funktionieren. Ich persönlich habe das Programm noch nicht genutzt, Bekannte sind aber sehr zufrieden damit. Und kostenlose ist es auch (abgesehen von der Bitte um eine beliebige Nutzungsentschädigung).

    Vielleicht hilft Ihnen das ja weiter

  • Ronny Neubert
    24.03.2006 10:56 Uhr

    Hallo,

    vielen Dank für ihre Ausführungen Herr Hecker.

    Ich habe hier einmal einen Auszug aus einem Datevdokument:

    4.4 Authentifizierung in der Kanzlei
    In der Kanzlei kann für alle Benutzer das gleiche ELSTER-Zertifikat hinterlegt werden. In der Praxis würde das bedeuten, dass z. B. der Kanzleiinhaber ein Zertifikat beantragt und für alle beteiligten Mitarbeiter das gleiche Zertifikat hinterlegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, für jeden Benutzer ein eigenes Zertifikat zu spezifizieren. Die Anmeldung erfolgt auf Basis der eigenen Steuernummer.

    Die Steuernummer bei der Registrierung ist völlig unabhängig von der Steuernummer, zu der später die Übermittlung der Steuerdaten erfasst wird. Das bedeutet, dass der Übermittler mit seinem Zertifikat für beliebige Steuernummern Steueranmeldungen authentifiziert senden kann. Es ist aber zu empfehlen, dass sich jeder Übermittler auf Basis seiner eigenen Steuernummer authentifiziert. Dadurch können Schwierigkeiten in der Kanzlei (z. B. durch einen Mitarbeiterwechsel) vermieden werden.

    -----------Auszug Ende------------------

    Wenn der Kanzleiinhaber so ein Zertifikat beantragt und jedem zur Verfügung stellt, dann haftet er für alle Übermittlungen. Das macht er im Rahmen des Unternehmens sowieso.
    Aber ist das dann nicht eigentlich wie eine Blankounterschrift? Mittels dieser Unterschrift könnte ich zum Beispiel meine persönliche Lohnsteuerbescheinigung abändern und keiner kann es nachweisen.

    Die Alternative ist für jeden Mitarbeiter die Beantragung einer eigenen Zertifizierung. Wie sieht es hier aber mit der Unterschriftsberechtigung aus? Darf ich als Mitarbeiter eines Steuerberaters eine Lohnsteuerbescheinigung elektronisch unterschreiben? Das gleiche gilt hier auch für die Datev-Smartcard.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronny Neubert