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Rückstellung für Archivierungsaufwand

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Dietmar Leins
    11.05.2006 18:45 Uhr

    Hat jemand Erfahrung mit der Bildung einer Rückstellung für Kosten der Archivierung.
    Wir haben die mtl. Mandantengrundgebühr auf die Dauer von 10 Jahren hochgerechnet.
    Das FA will dies aber nur für 6 Jahre anerkennen.

    Begründung:
    Mit jedem Jahr würde die Aufbewahrungsdauer um 1 Jahr abnehmen. Deshalb müsste man mit einem Durchschnitt rechnen. Dass für jedes Jahr neue Archivierungskosten hinzukommen, wäre für die Bildung der Rückstellung unerheblich da dieser Aufwand in der Zukunft liege und daher bei der Bildung der Rückstellung zum Bilanzstichtag ausscheide.

  • Rolf Willert
    22.05.2006 12:09 Uhr

    Hallo,

    hätten Sie ein entsprechendes Berechnungsbeispiel?

    Beste Grüße
    Rolf Willert