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vorgezogene Fälligkeit - Änderung geplant

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Mike Hecker
    22.06.2006 14:24 Uhr

    Das Bundesministerium hat eine Pressemeldung herausgegeben, nach der ab 2007 Vereinfachungen bei der Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld (Stichwort vorgezogene Beitragsfälligkeit) geben soll.
    Die Erleichterungen wirken sich vor allem bei Arbeitgebern aus, deren Beitragslast sich aus monatlich wechselndem Bruttolohnsummen (Stundenlöhner, häufig wechselnde Arbeitnehmer etc.) ermittelt.

    Der genaue Text der Pressemitteilung ist unter folgender Adresse zu finden:
    <http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=141158.html>

    Viele Grüße

    Mike Hecker

  • Olaf Meyer
    22.06.2006 14:34 Uhr

    Hallo zusammen,

    mit dem Schätzbeitragsnachweis geht es jetzt erst richtig los:

    Urlaubsgeld
    Ausgelernt Azubis Juni/Juli
    neue Azubis August.
    Dann darf fleißig dazu bzw. abgeschätzt werden.

    Hilfreich wäre hier wohl eine Probearbrechnung mit Beitragsnachwiese von der Datev.


    Gruß
    Olaf Meyer

  • Mike Hecker
    23.06.2006 13:15 Uhr
    Zitat von Olaf Meyer


    Hilfreich wäre hier wohl eine Probearbrechnung mit Beitragsnachwiese von der Datev.

    Das wäre eigentlich schon viel länger hilfreich gewesen. Bis jetzt kann ja die Schlüsselung von Umlagesätzen, Pauschalsteuer etc. in einer Probeabrechnung nie richtig geprüft werden, weil diese durchaus wichtigen Zusatzangaben auf den B/N-Probeabrechnung bisher schon immer gefehlt haben.

    Schönes Wochenende


    Mike Hecker

  • Olaf Meyer
    27.06.2006 10:36 Uhr
    Zitat von Mike Hecker


    Zitat von Olaf Meyer


    Hilfreich wäre hier wohl eine Probearbrechnung mit Beitragsnachwiese von der Datev.

    Das wäre eigentlich schon viel länger hilfreich gewesen. Bis jetzt kann ja die Schlüsselung von Umlagesätzen, Pauschalsteuer etc. in einer Probeabrechnung nie richtig geprüft werden, weil diese durchaus wichtigen Zusatzangaben auf den B/N-Probeabrechnung bisher schon immer gefehlt haben.

    Schönes Wochenende


    Mike Hecker

  • Olaf Meyer
    27.06.2006 10:40 Uhr

    Sorry für den letzten Eintrag, zu schnell gedrückt!

    Lt. Steuern & Recht soll es folgende Vvereinfachung geben:
    "
    Künftig soll es Arbeitgebern möglich sein, Sozialversicherungsbeiträge nach der Beitragsschuld des Vormonats zu berechnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte an, eine entsprechende Neuregelung zügig in einen Gesetzentwurf umzusetzen.
    "

    Gruß
    Olaf Meyer