Hallo Newsgroupgemeinde,
die Option Bereitstellung ist zunächst - primär für Netzanwender interessant.
Deshalb ist sie auch standardmäßig nur in den Netz-Installationsassistenten integriert.
Bei näherer Betrachtung kann natürlich auch ein Einzelplatzanwender Vorteile aus der Bereitstellung ziehen. Nachdem derzeit z. B. auch schon 500 GB Festplatten zu recht erschwinglichen Preisen erhältlich sind, ist der Festplattenplatzbedarf nicht unbedingt ein Hinderungsgrund.
Die 1 max. 2 GB beim normalen DATEV-Anwender mit durchschnittlichem Programmportfolio im Idealfall Mehrwertanwender passen oft noch locker auf die Platte.
Damit können die Vorteile Nr. 4 und insbesondere 5 aus meinem ursprünglichen Beitrag auch am Einzelplatz erschlossen werden:
4. Schnellere Verfügbarkeit (auf den Einzelplatz umformuliert)
Einmal auf der lokalen Platte bereitgestellte Programme bleiben dort auf Wunsch dauerhaft verfügbar.
Wenn Sie z. B. Programme reparieren oder löschen und anschl. neu installieren möchten brauchen Sie nicht lange nach der DATEV-CD/DVD suchen. Sie liegt quasi schon kompakt auf ihrer Festplatte.
Ältere Bereitstellungen können Sie natürlich auch wieder ebenso einfach löschen (--> Installations-Manager --> Extras ---> Löschen )
5. Kürzere DFÜ-Übertragung
Wenn Sie DATEV-Software via DFÜ übertragen, sparen Sie in Verbindung mit einer aktuellen Bereitstellung auch kostbare Zeit in der DFÜ-Anschaltung. Das System gleicht ab, welche Programm-Komponenten sich bereits in Ihrer Bereitstellung befinden. Umfasst ein DFÜ-Update die Komponenten A, B und C und liegen A und B schon bei Ihnen vor, so wird nur noch Programmkomponente C übertragen.
--> Gerade bei ISDN-Verbindungen ein wichtiger Faktor um Zeit zu sparen.
Fundstelle für die Bereitstellung im Installations-Manager am Einzelplatz:
--> In der Übersicht-Baumstruktur links unter --> Assistenten --> Bereitstellung
oder alternativ:
--> Aus der Menüleiste --> Produkt --> Assistenten --> Bereitstellung
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Graf
Produktmarketing und Service Basissysteme
DATEV eG