Zur Datenübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung haben wir hier schon einen Beitrag geschrieben - siehe Thema "Datenübermittlung der UStVA und ZM an die Finanzbehörden". Aber wie kann man eigentlich feststellen, ob und welche Daten zur Übermittlung bereitstehen bzw. übermittelt wurden?
Ganz einfach, wenn Sie Ihre Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum vornehmen: Gehen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen oder Rechnungswesen auf Bestand | Daten holen | Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung und prüfen Sie online die im DATEV-Rechenzentrum bereitstehenden und übermittelten Werte. Öffnen Sie diese Übersicht aus einem geöffneten Mandanten, werden nur dessen Werte gezeigt. Ist kein Mandant geöffnet, haben Sie die Auswahl und können die Werte aller gewünschten Mandanten prüfen.
Aber hier geht noch mehr! In der Registerkarte "Bereitstehende Daten" können Sie mit der rechten Maustaste die Werte bearbeiten (z. B. den Termin ändern oder ein Berichtigungskennzeichen setzen) oder löschen. In der Registerkarte "Übermittelte Daten" können Sie auf die gleiche Art ein Datenübermittlungsprotokoll anfordern.
Details dazu finden Sie in Kapitel 7 des "Wegweisers Elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung" unter
0908661
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Schönes Wochenende wünscht
Frank Schöneberg
Produktmarketing und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
PS: Auch die Übermittlung der ZM und des USt 1/11 können Sie so überwachen.