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Offenlegung - freiwillige Zusatzerklärung

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    Einträge 1-15 / 15

    Seite 1 von 1

  • Marco Weisenberger
    27.11.2007 13:02 Uhr

    Im Assistenten gibt es keine Möglichkeit Angaben zu machen, dass der Mandant die Zusatzerklärung nicht unterschrieben hat.

    Gehe ich richtig in der Annahme das alle Daten die für die Offenlegung eingereicht werden nicht für weitere Zwecke verwendet bzw. an dritte weitergeleitet werden?

  • Manfred Engesser
    27.11.2007 14:29 Uhr

    Sehr geehrter Herr Weisenberger,

    es gibt tatsächlich keine Chance, eine Offenlegung über die DATEV zu erhalten, wenn nicht im Programm erklärt wird, dass eine Vereinbarung zur Teilnahme am Verfahren der DATEV eG unterschrieben vorliegt. Dieses beinhaltet natürlich auch die "Freiwillige Zusatzerklärung" mit dem Einverständnis, dass die DATEV die Daten für eigene Auswertungen und Analysen verwenden darf.

    Ich persönlich finde dieses Vorgehen der DATEV eine Frechheit und habe dieses auch bereits gegenüber einem DATEV-Mitarbeiter kund getan. Ich hoffe, dass ich mit meiner Meinung nicht allein stehe, da ich auch finde, dass uns die DATEV mit dieser mit dieser Zusatzerklärung "überfahren" hat und auch noch versucht hat vorsätzlich zu täuschen um kostenlos an die Daten zu kommen, die uns dann wieder kostenpflichtig angeboten werden (vgl. Branchenauswertungen, die auf Fibu-Daten basieren).

    Der Assistent zur Offenlegung läßt nur zu, dass weiterbearbeitet wird, wenn vermerkt wird "Eine vom Mandanten unterschriebene Teilnahmeerklärung liegt vor". Auf die mit enthaltene Zuatzerklärung erhält man weder einen Hinweis noch kann man diese Abschlüsseln.

    Ich kann nur jeden Newsgroupleser bitten sich bei der DATEV über solches Geschäftsgebarden zu beschwehren. Die DATEV ist immer noch eine Genossenschaft, die für die Mitglieder da zu sein hat und die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Man sollte erwarten dürfen, dass man mit den Mitgliedern dann auch offen umgeht und nicht durch Hintertüren "Datenklau" betreibt.

    Ich bin übrigens auch schon wiederholt von Mandanten auf diese missliche Zusatzerklärung angesprochen worden. Ich kann dann nur antworten, dass ich keine Chance habe, ohne die Zusatzerklärung den Dienst der Offenlegung über die DATEV anzubieten und ich mich hier in gewisser Weise erpresst vorkomme.

    Viele Grüße

    Manfred Engesser
    Steuerberater

  • Sven Ehlers
    27.11.2007 14:57 Uhr

    Sehr geehrter Herr Engesser,

    zur Zeit der Pilotphase war die "Freiwillige Zusatzerklärung" noch nicht im "Programm". Da dies eine freiwillige Zusatzerklärung ist, kann die DATEV die Daten eh nicht für die Branchenauswertung weiterverwenden, da dafür explizit ein weiteres Häkchen existieren müsste. Sie können die Freiwillige Zusatzerklärung innerhalb des Editors einfach markieren und löschen. Dann kann es ihre Mandanten nicht mehr "beunruhigen". Denn das Häkchen "...Teilnahmeerklärung..." kann sich m.E. nicht gleichzeitig auf die freiwillige Zusatzvereinbarung beziehen. Das würde die Freiwilligkeit ja ad absurdum führen. Ich denke, die DATEV wird sich da nicht selbst ins Knie schießen wollen.

    Freundliche Grüße
    Sven Ehlers

  • Manfred Engesser
    27.11.2007 15:20 Uhr

    Sehr geehrter Herr Ehlers,

    leider ist es so, dass die DATEV die "die freiwillige Zusatzerklärung" als gegeben unterstellt. So zumindest die telefonische Aussage der DATEV mir gegenüber. Das löschen im Editer hilft da herzlich wenig. Wenn es so wäre, dass die freiwillige Zusatzerklärung nicht unterstellt wird und keine Weiterverwendung der DATEN mit sich bringt, so wäre es schade um das Papier, das für den Ausdruck benötigt wird und der Verantwortliche bei der DATEV sollte sich fragen lassen, wieso er sich auf unsere Kosten "schriftstellerisch" betätigt hat.

    Gruß

    Manfred Engesser
    Steuerberater

  • Bernhard Frauenknecht
    27.11.2007 16:56 Uhr

    Hallo Newsgroup:

    Die Verärgerung über die freiwillige Zusatzerklärung bedauern wir. Wir verfolgen mit der freiwilligen Zusatzerklärung das Ziel, unseren Kunden zukünftig neue Dienstleistungsangebote z.B. Branchenauswertungen kostengünstig anzubieten. Ein Kostenvorteil für unsere Kunden ist allerdings nur dann gegeben, wenn die über den DATEV-Weg an den Bundesanzeiger übermittelten und dadurch öffentlich zugänglichen Daten durch DATEV verwendet werden können. Eine externe und somit teure Beschaffung der ohnehin offengelegten Daten würde dann nicht erforderlich werden. Die Information, dass Ihnen neben der unterschriebenen Teilnahme- auch eine Freiwillige Zusatzerklärung vorliegt, wird in einer kommenden Version des Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger programmtechnisch abgefragt und entsprechend an DATEV übermittelt. Eine Weiterverwendung der Daten erfolgt bis dahin nicht. Sie haben aber bereits jetzt die Möglichkeit, sich in einem "Rutsch" sowohl die Teilnahmeerklärung, als auch die freiwillige Zusatzerklärung von Ihrem Mandanten unterschreiben zu lassen.

    Bernhard Frauenknecht
    Produktmarketing und Service
    Kanzlei-Rechnungswesen
    DATEV eG

  • Bernhard Engesser
    27.11.2007 17:47 Uhr

    Sehr geehrter Herr Frauenknecht,

    Sie führen aus, dass die Daten bis zur Änderung der Software nicht weiterverwendet werden.

    Ihre Ausführungen werfen da leider weitere Fragen auf:

    Heißt das nun, dass die Daten, die bis zur Softwareänderung bei Ihnen eingereicht werden überhaupt nie verwendet werden oder werden die Daten bis dahin gespeichert und dann verwendet?

    Wieso soll ich jetzt in einem Rutsch mir die Zusatzerklärung mitunterschreiben lassen, wenn ich die Weiterverwendung nicht will?

    Wieso musste ich mich in zeitraubende Diskussionen mit Mandanten einlassen, wenn die Erklärung unnötig ist und noch nicht mal sicher ist, in welcher der Nachfogeversionen zu welchem Zeitraum eine Softwäreänderung vorgesehen ist.

    Vielleicht sollte sich Ihre Marketingabteilung mal überlegen, ob es nicht genau so wirkungsvoll ist, Ihre Mitglieder und Kunden offen zu informieren, wie gannzeitige Anzeigen im Focus oder in der Wirtschaftswoche zu schalten.

    Vertrauen in einen Anbieter ist genauso wichtig wie gute Produkte.

    Gruß nach Nürnberg

    Manfred Engesser
    Steuerberater

  • Marco Weisenberger
    28.11.2007 08:17 Uhr

    Wie sieht es eigentlich mit dem Branchenvergleich in Kanzlei-Rewe aus? Muss hier auch eine Teilnahmerklräung ausgefüllt werden, oder fließen alle Rewe-Daten die in das RZ gesendet werden mit ein?

  • Frank Schoeneberg
    28.11.2007 08:37 Uhr
    Zitat von Marco Weisenberger


    Wie sieht es eigentlich mit dem Branchenvergleich in Kanzlei-Rewe aus? Muss hier auch eine Teilnahmerklräung ausgefüllt werden, oder fließen alle Rewe-Daten die in das RZ gesendet werden mit ein?

    Hallo Herr Weisenberger,

    nein, es muss keine Teilnahmeerklärung ausgefüllt werden. Der Vorgang ist folgendermaßen:
    Bei Anlage eines Mandanten im Rechnungswesen-Programm (oder zu einem späteren Zeitpunkt) weisen Sie in den Stammdaten einen Branchenschlüssel zu.
    Später senden Sie die Buchhaltung laufend in das DATEV-Rechenzentrum. (Wenn Sie dies tun, können die Werte des gesendeten Mandanten in die Branchenkennzahlen einfließen.)
    Eine wichtige Voraussetzung muss nun noch erfüllt sein, damit überhaupt eine Vergleichsauswertung erstellt werden kann: Es müssen für den gewählten Vergleich (z. B. in der gewünschten Umsatzklasse) mindestens 50 Teilnehmer im RZ verfügbar sein. Nur dann können die Daten anonymisiert zu einem Vergleich zusammengeführt werden. Rückschlüsse auf einzelne Mandanten sind unmöglich. Bei weniger als 50 Teilnehmern erfolgt keine Auswertung.

    Weitere Infomationen dazu finden Sie unter 1034379 .

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Schöneberg
    Produktmarketing und Service
    Betriebliches Rechnungswesen
    DATEV eG

  • Sven Ehlers
    28.11.2007 11:09 Uhr

    Liebe Newsgroup-Leser,
    sehr geehrter Herr Frauenknecht,
    sehr geehrter Herr Schöneberg,

    habe ich das alles richtig verstanden?

    Eine "freiwillige Einverständniserklärung" für den Branchenverlgeich ist also nur notwendig, wenn ich die Mandantendaten für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger übertrage und der Mandant nicht bereits anderweitig (Sicherung der Abschlussdaten, Buchführung) im Rechenzentrum gespeichert ist. Denn die Datenerhebung erfolgt in diesem Fall nur zur Weiterleitung und nicht für Zwecke, die durch den Rahmen eines Steuerberatungsvertrages gedeckt sind.

    Sollen die Mandantendaten ohne Zusatzerklärung des Mandanten für den Branchenvergleich genutzt werden, müssen die Daten auf normalen Weg (Sicherung) in das RZ gesendet werden. Möchte ich, dass meine Mandanten gar nicht am Branchenvergleich teilnehmen, wird der Branchenschlüssel 9.99.99 in den Stammdaten gesetzt.

    Fazit: Für Mandanten, die bereits im Rechenzentrum gespeichert sind, kann die "freiwillige Einverständniserklärung" und ein entsprechendes Häkchensetzen (in einer zukünftigen Programmversion) entfallen.

    Freundliche Grüße
    Sven Ehlers

  • Frank Schoeneberg
    28.11.2007 11:34 Uhr

    Hallo Herr Ehlers,

    wir dürfen die beiden Dinge nicht vermischen.
    Ein Branchenvergleich kann für eine Branche und ausgewählte Kriterien erstellt werden, für die von mindestens 50 Teilnehmern Daten zu genau dieser Branche und zum ausgewählten Kriterium vorliegen. Der Vergleich wird anonym aus den im RZ vorliegenden Daten zusammengestellt. "Teilnehmer" heißt in diesem Zusammenhang, dass für einen Mandanten mit einer bestimmten Branche, die in den Stammdaten geschlüsselt ist, Daten der laufenden Buchhaltung an das RZ übertragen werden.
    Es heißt nicht, dass diese Mandanten gleichzeitig auch Auswertungen zu den Branchenkennzahlen abrufen (also erhalten). Ebenso muss eine Buchhaltung, für die ein Branchenvergleich abgerufen werden soll, nicht im RZ gespeichert sein. Der Abruf von Branchenkennzahlen ist ein Vertrag, den Sie beim ersten Abruf schließen und der monatlich eine Berechnung auslöst, unabhängig davon, ob und für wie viele Mandate der Vergleich abgerufen wird oder um welche Branchen es geht.
    Wichtig ist natürlich in diesem Zusammenhang, dass eine Branchenvergleichsauswertung nur erstellt werden kann, wenn für die Branche genügend Daten vorliegen. Somit profitiert also jeder, der Daten der laufenden Buchhaltung im RZ sichert und den richtigen Branchenschlüssel hinterlegt hat, auch vom Sendeverhalten anderer.
    Schlussendlich: Ein Branchenvergleich stellt die Durchschnittswerte der im RZ vorhandenen Buchhaltungen zur ausgewählten Branche und zum ausgewählten Kriterium zusammen (zum Beispiel Branche "Fliesen-/Plattenleger", Umsatzklasse 18.000 - 105.000 Euro, Monat Oktober 2007) und dann nach Abholen der Daten diese der vor Ort vorhandenen Buchführung des eigenen ausgewählten Mandanten in einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (einer Vergleichs-BWA) gegenüber.

    Ein Mandant mit Branchenschlüssel 9.99.99 stellt keine Werte zum Vergleich zur Verfügung und kann auch keine Werte zum Vergleich nutzen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Schöneberg
    Produktmarketing und Service
    Betriebliches Rechnungswesen
    DATEV eG

  • Sven Ehlers
    28.11.2007 12:44 Uhr

    Liebe Newsgroup-Leser,
    sehr geehrter Herr Schöneberg,

    entschuldigen sie bitte, dass ich mich mißverständlich ausgedrückt habe.

    Mir ging es nicht darum darzustellen, wann ich oder ein Mandant auf einen Branchenvergleich zugreifen kann, sondern um die Berechtigung der DATEV auf Daten meiner Mandanten, die im RZ liegen für den Branchenvergleich zuzugreifen.
    Es ist auch klar, das die Anonymisierung von der DATEV dabei gewährleistet wird.

    Es gilt allerdings deutlich zu machen, dass es sehr wohl darauf ankommt, woher die DATEV die Daten für den Branchenvergleich bezieht. Sind es Daten, die im Rahmen der Veröffentlichung im Handelsregister kommen, ist eine gesonderte Einverständniserklärung des Mandanten notwendig, damit diese Daten neben der Veröffentlichung von der DATEV (wenn auch anonymisiert) anderweitig genutzt werden dürfen.

    Unter der Voraussetzung das ich die Informationen richtig verstanden habe, ergibt sich dann für die praktische Arbeit folgende Konsequenzen:
    Die "freiwillige Zusatzvereinbarung" kann ich für alle Mandanten, die ich schon im RZ gespeichert habe in den Papierkorb werfen.

    Für alle anderen Mandanten gilt zur Zeit das gleiche, weil die DATEV nur auf den Daten-Topf "Veröffentlichung" zugreifen darf, wenn Ihr die explizite Genehmigung vorliegt. Programmtechnisch kann diese Genehmigung zur Zeit nicht erteilt werden.
    Die DATEV-Juristen sollten sich dann aber auch Gedanken machen, ob ein Häkchen für die Genehmigung ausreichend ist oder nicht.

    Herr Engesser ich kann ihre Empörung gut nachvollziehen!

    Freundliche Grüße
    Sven Ehlers

  • Uwe K. Eberhardt
    28.11.2007 16:59 Uhr

    Liebe Newsgroup Leser,

    nachdem auch ich im Mandantenkreis vermehrt auf die freiwillige Zusatzvereinbarung angesprochen worden bin und bis heute auch nicht konkret anworten konnte, wollte ich dieses Thema in die Newsgroup stellen. Mit erstaunen habe ich jetzt die vorhandenen Beiträge gelesen.

    D. h. Datev hat versucht so nebenbei die Zustimmung von Mandanten zur Verwertung der DAten zu erhalten. Dies wird zwar erst in späteren Programmversionen verwendet aber es kann doch nicht angehen - und hier kann ich mich der Empörung meiner Kollegen nur anschließen- dass über die Hinterür Teilnahmeerklärung generell ( Teil1 der Zustimmung) die Daten Datev zugänglich gemacht werden. Auch die Begründung das ansonsten die Kosten von Datev nicht gehalten werden können geht m. E. fehl. Bisher wurde immer erklärt die Kosten sind wg.des eingereichten Formats über Datev entsprechend günstiger und nicht der Mitnahmeeffekt einer breiteren Datenbasis.

    Hier sollte sich die Datev wirklich überlegen wie sie mit den Mitgliedern und Eigentümern umgeht.

  • Frank Schoeneberg
    29.11.2007 11:24 Uhr

    Liebe Newsgroup-Leser und -Schreiber,

    zu den beiden Themen Branchenkennzahlen sowie Offenlegung von Jahresabschlüssen stellen wir zur Zeit für Sie alle wichtigen Informationen noch einmal komplett zusammen. Wir hoffen, dass wir damit auch alle Unklarheiten aus dem Weg räumen können. Natürlich sind wir auch für Fragen und Anregungen dankbar.

    Allerdings bitten wir Sie jetzt um etwas Geduld. Anfang der nächsten Woche werden wir hier einen entsprechenden Beitrag veröffentlichen.

    Bis dahin
    mit freundlichem Gruß
    Frank Schöneberg
    Produktmarketing und Service
    Betriebliches Rechnungswesen
    DATEV eG

  • Siegbert Rudolph
    29.11.2007 17:07 Uhr

    Liebe Teilnehmer am Forum Offenlegung über Zusatzerklärung,

    erst einmal vielen Dank für die deutlichen Hinweise. Ich möchte jetzt einmal als Vorstand eine Klarstellung zum Thema bringen:

    1. Die Abwicklung im "Assistenten zur Offenlegung im Bundesanzeiger - Teilnahmeerklärung" in unserem Programm ist tatsächlich missverständlich. Das tut mir leid und ich kann nur um Entschuldigung bitten.

    2. Der Haken vor dem Satz "Eine vom Mandanten unterschriebene Teilnahmeerklärung liegt vor" bezieht sich nur auf die Teilnahmeerklärung, nicht aber auf die freiwillige Zusatzerklärung. Die freiwillige Zusatzerklärung kann im Assistenten noch gar nicht mit "ja" angekreuzt werden. Sie ist im Augenblick dafür gedacht, sie auszudrucken und vom Mandanten unterschreiben zu lassen. Erst dann würden wir diesen Vorgang bei uns abspeichern. Das ist leider nicht beschrieben. Ab Januar 2008 wird es im Assistenten zwei Haken geben, und zwar einen extra Haken für diese freiwillige Zusatzerklärung. Bis dahin gilt, dass diese freiwillige Zusatzerklärung nur dann bei uns gespeichert wird, wenn sie uns in gedruckter Form und entsprechend unterschrieben zurückgeschickt wird. Von uns werden die Daten also zu keinem anderen Zweck als zur Weitergabe an den Bundesanzeiger verwendet.

    3. Mit den aus der Finanzbuchführung bekannten Branchenkennzahlen haben diese Daten allerdings überhaupt nichts zu tun. Es wird lediglich daran gedacht, falls genügend Freigabeerklärungen vorliegen, auch einmal eine Auswertung für Betriebsvergleichszwecke nach Branchen oder Größenklassen vorzunehmen.

    Ich hoffe, dass ich damit die strittigen Punkte geklärt habe. Ansonsten hoffe ich, dass unsere Lösung in der Praxis gut angenommen wird. Die Zahlen, die mir vorliegen, bringen dies jedenfalls deutlich zum Ausdruck. Die über unser System übermittelten Daten sind in kurzer Zeit im 5stelligen Bereich angekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Siegbert Rudolph
    Vorstand Service & Vertrieb

  • Sven Ehlers
    29.11.2007 18:48 Uhr

    Sehr geehrter Herr Rudolph,

    vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Sie war klar, verständlich und einleuchtend, so wie wir es von Ihnen gewohnt sind.

    Freundliche Grüße
    Sozietät Ehlers und Schaefer
    Sven Ehlers
    Jens Peter Ehlers