Sehr geehrter Herr Langer,
Für die Übermittlung des Jahresabschlusses zur Offenlegung übers RZ gibt es kein Übertragungsprotokoll auf Papier.
Den Stand der Bearbeitung im Rechenzentrum bzw. beim Bundesanzeiger können sie vielmehr jeder Zeit über den Assistenten von Kanzlei-Rechnungswesen in der Registerkarte Informationen zum EHUG mit Hilfe der Schaltfläche Statusabfrage abfragen. Wenn hier als Status Übermittelt an Bundesanzeiger haben, wurden die Daten bereits an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung weitergegeben.
Die Übermittlung von DATEV an den Bundesanzeiger findet jeden Werktag um 7.00 Uhr morgens statt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt ans Rechenzentrum gesendeten Jahresabschlüsse werden am gleichen Tag an den Bundesanzeiger übermittelt.
Für die Wahrung der Einreichungsfrist ist nicht der Tag der tatsächlichen Offenlegung beim Bundesanzeiger entscheidend, sondern der Tag der Einreichung beim Bundesanzeiger. Das bedeutet, dass alle Jahresabschlüsse mit Wirtschaftsjahr 01.01.2006 bis 31.12.2006 spätestens am 31.12.2007 beim Bundesanzeiger eingegangen sein müssen.
Wir haben kurzfristig zu den bekannten Übermittlungsterminen am 31.12.2007 um 7:00 und 13:00 Uhr weitere Übermittlungszeiten für Sie vorgesehen.
Alle Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2006, die am 31.12.2007 vor 22:00 Uhr an das DATEV-Rechenzentrum gesendet wurden, werden noch fristgerecht an den Bundesanzeiger übermittelt.
Als weiteren Service steht Ihnen für Fragen zur Offenlegung an den elektronischen Bundesanzeiger am Montag 31.12.2007 in der Zeit von 08:00 Uhr 13:00 Uhr ein Ansprechpartner unter der Telefonnummer +49 911 319 4700 zur Verfügung.
viele Grüße
Angela Birkner
Produktmarketing und service Kanzlei-Rechnungswesen
DATEV eG