Ab Januar jeden Jahres gelten in der Regel neue Beitrags- und Umlagesätze für die einzelnen Krankenkassen.
Die Arbeitgeber werden von diesen Änderungen vorab von den Krankenkassen direkt informiert. Sie haben dann die Möglichkeit, den Erstattungssatz für die Umlage des abgelaufenen Kalenderjahres beizubehalten oder einen anderen für sie günstigeren - zu wählen. Dies gilt vor allem auch, wenn der bisherige Erstattungssatz von der Krankenkasse ab dem Folgejahr z.B. nicht mehr angeboten wird. Hier muss sich der Arbeitgeber auf jeden Fall an den neuen Angeboten orientieren und sich für einen angebotenen Erstattungssatz entscheiden.
Unterstützung, welche Krankenkasse welchen Beitrags- und Umlagesatz anbietet, finden Sie im Programm Institutionsverwaltung. In LODAS steht Ihnen dazu das Symbol Beitrags- und Umlagesätze anzeigen zur Verfügung. Über das Symbol haben Sie alle angebotenen Beitrags- und Umlagesätze auf einen Blick. Voraussetzung für eine aktuelle Anzeige ist hier immer eine aktualisierte Institutionsverwaltung.
Ein Hinweistext bei nicht existierenden Erstattungssätzen wurde bereits von Januar 2006 bis Juli 2007 auf dem Fehler-/Hinweisprotokoll ausgegeben leider ohne spürbare Reaktion unserer Kunden. Für die Abrechnungsmonate Januar und Februar 2009 ist erneut ein Hinweistext zu diesem Sachverhalt vorgesehen.
Zusätzlich werden wir diesen Punkt in die Checkliste zum Jahreswechsel 2008/2009 aufnehmen um für den Punkt zu sensibilisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Nachreiner
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG