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Dauerfristverlängerung bei Neugründungen

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Florian Reichardt
    08.02.2008 16:27 Uhr

    Sehr geehrte Forenmitglieder,

    wir hatten in 2007 einige Neugründungen in unserer Mandantschaft. Für 2008 stellt sich nun die Frage, ob eine Dauerfristverlängerung abgegeben werden muss oder nicht.

    Seit 2002 müssen ja alle Existenzgründer im Jahr der Gründung und im folgenden Jahr eine monatliche USt-VA abgeben, egal wie hoch die Steuer wirklich war. Nun habe ich auch bereits das Info-Dokument zu diesem Thema (Nr. 1035134) gelesen. Dort ist ja beschrieben, wie man das 1/11 manuell erstellt. Es wird aber nichts darüber gesagt, ob eine Sonder-VZ fällig ist oder nicht.

    Nach des bisherigen Recherchen kann man eine Sonder-VZ leisten - muss es aber nicht. Ist das korrekt? Also entweder eine "Null"-Meldung oder geschätzt nach der Jahressumme.

    Wäre sehr dankbar, wenn jemand weiter helfen könnte! Danke
    Florian Reichardt

  • Stefanie Betz
    08.02.2008 17:28 Uhr

    Sehr geehrter Herr Reichhardt,

    Im Jahr nach der Neugründung wird das USt 1/11 auf Basis der Steuerschuld des Vorjahres ermittelt. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt, wird die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen in eine Jahressumme umgerechnet. Angefangene Kalendermonate werden dabei als volle Kalendermonate behandelt. Bei der Hochrechnung wird die Vorjahressteuer durch die Monate der unternehmerischen Tätigkeit geteilt und dann mit 12 multipliziert.

    Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Finanzverwaltung.

    Mit freundlichem Gruß

    DATEV eG

    Stefanie Betz
    Produktmarketing und Service Rechnungswesen | BS136


    90329 Nürnberg
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    Zitat von Florian Reichardt


    Sehr geehrte Forenmitglieder,

    wir hatten in 2007 einige Neugründungen in unserer Mandantschaft. Für 2008 stellt sich nun die Frage, ob eine Dauerfristverlängerung abgegeben werden muss oder nicht.

    Seit 2002 müssen ja alle Existenzgründer im Jahr der Gründung und im folgenden Jahr eine monatliche USt-VA abgeben, egal wie hoch die Steuer wirklich war. Nun habe ich auch bereits das Info-Dokument zu diesem Thema (Nr. 1035134) gelesen. Dort ist ja beschrieben, wie man das 1/11 manuell erstellt. Es wird aber nichts darüber gesagt, ob eine Sonder-VZ fällig ist oder nicht.

    Nach des bisherigen Recherchen kann man eine Sonder-VZ leisten - muss es aber nicht. Ist das korrekt? Also entweder eine "Null"-Meldung oder geschätzt nach der Jahressumme.

    Wäre sehr dankbar, wenn jemand weiter helfen könnte! Danke
    Florian Reichardt