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- M El Mir18.02.2008 16:09 Uhr
Hallo liebe Newsgroup,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Anfrage,
Folgendes Problem.
Die Arbeit der Lohnabteilung besteht zur Zeit auch einen nicht unerheblichen Teil von schreiben von Anträgen nach dem LFZG
Diese Arbeit ist mühsam und zeitaufwendig.
Wer kann uns Tipps geben wie wir diese Arbeiten vereinfachen könnnen Lohnbescheinigungen wird genutzt
Vielen Dank
# - Gerold Zoeller25.02.2008 14:12 Uhr
Hallo,
seit Freitag steht ein Service-Release - jeweils zu den Programmen LODAS und Lohn und Gehalt - mit Neuerungen in den Programmteilen Bescheinigung und Abrechnung zur Verfügung (entweder per DFÜ oder im Download-Bereich unter www.datev.de ).
Ein Punkt bei den Aktualisierungen betrifft die Bescheinigung 190 (Erstattung der Lohnfortzahlung):Der von den Krankenkassen angekündigte einheitliche Erstattungsvordruck zur Erstattung der Aufwendungen für Lohnfortzahlung wurde jetzt veröffentlicht und gilt ab 2008. Das neue Formular ersetzt die bisherigen unterschiedlichen Formulare der Krankenkassen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Gerold Zöller
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG - Mario Hofmann27.02.2008 10:27 Uhr
Hallo,
wird es auch irgendwann möglich sein, aus den Bescheinigungen einen Postausgang zu erstellen?
Das wäre eine echte Zeitersparnis.
Grüße
Mario Hofmann
- Yvonne Fleischer27.02.2008 11:21 Uhr
Hallo Herr Hofmann,
generell dient der Programmteil Bescheinigungen (LODAS) zum Erzeugen von personenbezogenen Bescheinigungen die nicht über die Abrechnungsprogramme (LODAS classic/comfort/compact bzw. Lohn und Gehalt classic/comfort/compact) zusammen mit der Abrechnung erzeugt werden können. Die Bescheinigung 192 "Meldung zur Sozialversicherung" ist hier als Ausnahme zu sehen.
Besteht der gesetzliche Zwang zur Datenübermittlung (z.B. Lohnsteueranmeldung seit 2005, Meldungen zur Sozialversicherung, Beitragsnachweise und Lst-Bescheinigungen), so wird von DATEV geprüft welche Technik und welcher Weg für Sie am effektivsten einzusetzen ist. Dabei wird das Rechenzentrum als Datendrehscheibe und Kommunikationszentrum genutzt.
Da es für die Bescheinigungen, welche hier erstellt werden können keinen gesetzlichen Zwang zur Datenübermittlung gibt, ist derzeit eine Erweiterung des Programmteils Bescheinigungen (LODAS) nicht vorgesehen.
Moment stehen Ihnen über den Menüpunkt Bescheinigungen | Ausgeben folgende Ziele zur Verfügung:
- Druck am PC
- Exportieren in Datei
- Weitergeben an die Dokumenteverwaltung (sofern vorhanden)
- E-Mail (E-Mail-Integration muss installiert sein)Viele Grüße aus Nürnberg
Yvonne Fleischer
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG - Mario Hofmann27.02.2008 12:26 Uhr
Hallo Frau Fleischer,
ich meine nicht eine Datenübermittlung sondern lediglich eine Programmverbindung aus Bescheinigungen (LuG) in die Eigenorganisation (Post, Fristen und Termine Postausgang) zur Führung eines Postausgangsbuches.
Sorry für die unklare Formulierung.
Grüße
Mario Hofmann
- Jens Reitter27.02.2008 12:47 Uhr
Hallo Herr Hofmann,
Sie können über den Menüpunkt Bescheinigungen | Ausgeben das Ausgabeziel "Weitergeben an Dokumentenverwaltung" nutzen. Im weiteren Dialogfenster können Bescheinigungen auch an den Postausgang übergeben werden.
Weitere Informationen zum Ablauf der Übergabe und den Einstellungsmöglichkeiten finden Sie im Programm Bescheinigungen unter ? | Hilfethemen.
Mit freundlichen Grüßen
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Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG - Olaf Stein28.02.2008 11:49 Uhr
Sehr geehrter Herr Reitter,
die Weitergabe an die Dokorg ist miserabel. Weder der Order (Bescheinigungen) noch der Bereich (Lohn) wird hier aus den Einstellungen übernommen.
Auch eine Bezeichnung oder gar die Personaldaten (Name, Nummer) werden nicht in das Übergabefeld geschrieben.Wie schon in anderen Beiträgen wundere ich mich über die Nachlässigkeit von DATEV.
Wann gibt es hier eine Abhilfe oder wird jetzt alles auf den DATEV Neustart verschoben?
Grüße
Olaf Stein
- Jens Reitter28.02.2008 12:24 Uhr
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für Ihren Beitrag in unserer Newsgroup.
Wir werden diesen schnellstmöglich für Sie bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
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Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG - Olaf Stein28.02.2008 13:12 Uhr
Sehr geehrer Herr Reittner,
die Formulierung "schnellstmöglich" enthält eine gewisse Komik.
diese Punkte habe ich bereits in diversen Gesprächen mit DATEV-Mitarbeitern seit der Einführung des Mehrwertpaketes in unserer Kanzlei besprochen.
Immer wurde mir die schnellstmögliche Abhilfe versprochen.Dennach scheint eine Abhilfe nur unter extremen Anstrengungen und Mühen seitens der DATEV möglich zu sein, schnell jedenfalls ist etwas anderes.
Selbstverständlich habe ich vollstes Verständnis für DATEV, wenn diese nunmehr eine sehr lange Zeit der Programmierung und Prüfung für die Änderung der Programmfunktionen benötigt, denn eine gewisse Sorgfalt wird DATEV ja nunmehr walten lassen.Insofern werde ich mich wohl damit abfinden, dass die Implementierung der gewünschten Funktionen noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.
(vielleicht ist bis dahin meine Kiste unter dem Schreibtisch vermodert und die darin gelagerten Bananen ebenfalls)Grüße
Olaf Stein
- Olaf Stein28.02.2008 13:13 Uhr
Nachtrag:
bei uns wird das Mehrwertpaket seit Markteinführung eingesetzt, bitte fragen Sie mich nicht, wann das war.
Es ist so lange her, dass ich das Datum vergessen habe."diese Punkte habe ich bereits in diversen Gesprächen mit DATEV-Mitarbeitern seit der Einführung des Mehrwertpaketes in unserer Kanzlei besprochen.
Immer wurde mir die schnellstmögliche Abhilfe versprochen. "Grüße
Olaf Stein
- Jens Reitter29.02.2008 11:57 Uhr
Hallo Herr Stein,
ich möchte nach unserem Telefonat noch gerne auf diesem Wege ein Statement abgeben.
Die Formulierung "schnellstmöglich" bezieht sich auf die Zeit, in der wir Ihren Beitrag beantworten und nicht auf die Lösung eines Problems.
Wie versprochen werde ich mich um die von Ihnen genannte Problematik kümmern und habe entsprechende Schritte bereits eingeleitet.Klarstellen möchte ich, dass eine Weitergabe der Bescheinigungen an die Dokumentenverwaltung mit dem Standard-Ordner "Lohn" oder einem selbst angelegten Ordner möglich ist. Auch lassen sich die Bescheinigungen im Bescheinigungsprogramm unter EXTRAS | EINSTELLUNGEN als Standardwert hinterlegen.
In Ihrem Fall müssen wir den Sachverhalt gesondert überprüfen, da diese Werte hinterlegt sind, aber nicht automatisch übernommen werden.Sie haben Recht, wenn es um die Übernahme von Personaldaten (Name, Personalnummer) geht.
Diese Umsetzung ist noch nicht erfolgt, aber bereits in Planung. Aktuell können wir leider jedoch noch keinen konkreten Realisierungs-Termin nennen.Mit DATEV pro begeht DATEV keinen "Neustart", sondern entwickelt die bestehende Software weiter. Neu wird die intuitiv zu bedienende Oberfläche und die Datenstruktur sein. Dadurch bieten sich neue Chancen, die Abläufe in der Kanzlei noch effizienter zu gestalten. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, schauen Sie doch bitte in unsere aktuelle DATEVnews-Ausgabe 03/08 vom 15. Februar.
Oder besuchen Sie uns vom 4.-9. März auf der CeBIT Halle 2 Stand A40. Hier können Sie sich die Pilotversion bereits ansehen.
Mit freundlichen Grüßen
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