Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Dok. 101 16 62 habe ich mir die Kopiervorlage entnommen. Dazu möchte ich gern noch etwas erfragen:
Die Aussage dieses Beleges kann ich nicht richtig zuordnen.
Fall 1: Ein privat versicherter AN hat Lohnfortzahlungsanspruch für 6 Wochen wie jeder andere AN. Gemäß des Versicherungsvertrages erhält er nach 6 Wochen Krankheit Krankentagegeld im Rahmen des privaten Krankenversicherungsverhältnisses. Zwecks ordnungsgemäßer Meldung der Rentenversicherungszeiten ist die Unerbrechnungsmeldung nach den 6 Wochen krank zu erstellen. M.E. war dies aber bisher auch schon so.
Fall 2: wie oben, jedoch Anspruch auf Krankentagegeld bereits ab ersten Krankheitstag. Durch den Arbeitgeber sind 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten. Wäre hier ebenfalls die Unterbrechungsmeldung nach 6 Wochen krank fällig? Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Lohnfortzahlungsanspruch durch den Arbeitgeber?
Wenn schon die Aussage über Krankentagegeld erfolgen muss, dann doch auch die Info ab wann gezahlt wird. Hat der privat versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zuzüglich Krankentagegeld würde eine Doppelzahlung erfolgen. Wann wäre in diesem Fall die Unterbrechungsmeldung zu erstellen?
Lt. dem Fragebogen ist nur eine Aussage über die bestehen "Tagegeldversicherung" zu treffen. Wie erläutere ich die Aussage dem Mitarbeiter?
Vielen Dank üfr eine Antwort.
MfG Frau Teich