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DÜ Beitragsnachweis an Krankenkasse

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Margit Teich
    03.03.2008 16:04 Uhr

    Hallo,

    ich hatte gerade einen Anruf eines Mandanten, dass durch die Bundesknappschaft mehr eingezogen worden ist, als der Beitragsnachweis aussagt. Ein Rückruf an die Knappschaft ergab, dass der Beitragsnachweis erst am 27.02.2008 11:57 Uhr übermittelt worden wäre. Die Lohnabrechnung für den Mandanten habe ich am 19.02.2008 erstellt und auf dem Beitragsnachweis ist der Vermerk enthalten, dass die Daten zur Übermittlung am 22.02.2008 (also fristgerecht) bereitgestellt werden.
    Meine Frage wer hat denn hier Recht? Die Knappschaft weist alle Beschuldigungen von sich? Wie kann ich mich dagegen erwehren, dass derartige Dinge sich nicht wiederholen?

    MfG iA Teich

  • Daniela Eichler
    03.03.2008 16:28 Uhr

    Hallo Frau Teich,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Gerne überprüfen wir die Datenübermittlung der Beitragsnachweise Ihres Mandanten an die Bundesknappschaft.

    Allerdings benötigen wir hierzu die entsprechenden Ordnungsbegriffe.

    Bitte wenden Sie sich daher über die bekannten Servicekanäle (Hotline, DATEV-Briefkasten usw.) an uns.


    Schöne Grüße aus Nürnberg
    Daniela Eichler
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Mike Hecker
    04.03.2008 13:21 Uhr

    Hallo Frau Teich,

    haben Sie in LODAS schon die Funktion "RZ-Status" entdeckt?

    In der Schnellübersicht "Detailinformation Mandant" finden Sie die Registerkarte "RZ-Status".
    Und nun einfach Mandant auswählen, Registerkarte aktivieren und Schaltfläche "aktualisieren" klicken.

    Und schon erhalten Sie die Informationen, wann die Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen und Zahlungsdaten im RZ erstellt und übermittelt wurden.

    Weitere Informationen: http://www.datev.de/info-db/1021119

    Viele Grüße

    Mike Hecker