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Pfändung privat versicherter Arbeitnehmer

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Margit Teich
    05.03.2008 19:21 Uhr

    Hallo,

    ich brauchte Hilfe:
    mir liegt eine Pfändung für einen privat versicherten Mitarbeiter vor. Er erhält normal keinen Zuschuss zur priv. KV/PV da er nicht SVpflichtig ist. Lt. Pfändungsbeschluss ist jedoch der Beitrag zur priv. Krankenversicherung bei der Berechnung des Einbehaltes zu berücksichtigen.

    Wie kann ich diesen Betrag einpflegen? Leider habe ich in den Danus Dok. keinen brauchbaren Hinweis gefunden.

    Vielen Dank.
    Frau Teich

  • Melanie Gall
    06.03.2008 10:49 Uhr

    Hallo Frau Teich,

    generell kann das Rechenzentrum nur die Bezüge für eine Pfändung berücksichtigen, die auch über das Programm LODAS abgerechnet werden.

    Eine automatische Berechnung des maßgeblichen Pfändungsnettos mit weiteren Bezügen, die im Programm nicht hinterlegt sind, ist nicht möglich.
    Der zu pfändende Betrag muss in diesem Fall händisch ermittelt und überwacht werden.


    Viele Grüße aus Nürnberg!

    Melanie Gall
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG