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LuG: Lohnsteuerbescheinigung nochmal übermitteln?

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Kai-Andreas Degen
    11.03.2008 21:13 Uhr

    Hallo NG,

    gibt es bei Lohn und Gehalt irgendwie die Möglichkeit, nochmal die Lohnsteuerbescheinigung 2007 zu übermitteln? Hintergrund ist, dass ich in 2007 nach einem Wechsel von Lexware zu Datev die Vortragswerte der Sozialversicherungsanteile zu hoch angesetzt hatte (ich hatte dummerweise zusätzlich die Sozialabgaben nochmals in Maske "Vortrag von Sozialabgaben des Vorjahres, die im Laufenden Jahre abgeflossen sind aber im Vorjahr entstanden sind" erfasst, wo ich sie nicht hätte erfassen sollen.) .

    Nun ruft mich der Mandant an, Ihm sei aufgefallen, dass die Werte lt Zeilen 22-25 der Lohnsteuerbescheinigungen viel zu hoch sind (obleich Sie ja im Lohnkonto stimmen).

    Ich habe die Vortragswerte zwar korrigiert, dennoch:
    Eine Nachberechnung hat nicht geholfen. Irgendwie will LuG keine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung anlegen.

    Gibts es da noch andere Tricks?

    Danke und Gruß

    Degen

  • Sven Mohr
    11.03.2008 21:36 Uhr

    Hallo Herr Degen,

    soviel ich weiß funktioniert dies nur per Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip. Das ist wiederum in Lohn und Gehalt NUR mit der Januar-Abrechnung möglich. Ist der Februar also noch nicht per Monatsabschluß abgeschlossen worden haben Sie die Korrekturmöglichkeiten :-)

    Sofern Sie den Februar abgerechnet haben, können Sie nur die Korrektur über ElsterOnline durchführen oder Sie haben noch eine Sicherung mit dem Abrechnungsstand Januar vorliegen.

    Siehe auch Dokument Nachberechnung ins Vorjahr .


    MfG
    Mohr

  • Kai-Andreas Degen
    11.03.2008 23:26 Uhr
    Zitat von Sven Mohr

    Sofern Sie den Februar abgerechnet haben, können Sie nur die Korrektur über ElsterOnline durchführen oder Sie haben noch eine Sicherung mit dem Abrechnungsstand Januar vorliegen.

    Hallo Herr Mohr,

    vielen Dank für die Info. Tja, ich habe sogar bereits den März abgeschlosen. Aber man kann ja die Monatsabschlüsse zurücksetzen. Da nur ein Mitarbeiter mit Festgehalt beschäftigt wird, sollte dies wohl kein Problem sein, oder?

    Grüße, Degen

  • Jens Reitter
    12.03.2008 08:34 Uhr

    Guten Morgen Herr Degen,

    im Programm Lohn und Gehalt classic/comfort können Sie immer nur den letzten Monatsabschluß zurücksetzen.
    In Ihrem Fall also den Monat 03/2008. Eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip ist nicht mehr möglich - unabhängig davon, ob Sie einen oder mehrere Mitarbeiter im Mandat abrechnen.

    Wie Herr Mohr bereits geschildert hat, können Sie den Weg über ElsterOnline wählen oder eine eventuell vorher durchgeführte Sicherung einspielen.
    Bei Verwendung von Sicherungen müssen Sie auf bereits übermittelte Meldungen (Beitragsnachweise etc.) achten.
    Sollten Sie Hilfe benötigen, so wenden Sie sich doch einfach an die Hotline für Lohn und Gehalt, die Sie über 0911/319-5600 erreichen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG