Hallo Frau Teich,
liegt dem Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres oder bei Abschluss der Lohnkonten am Ende des Kalenderjahres die Lohnsteuerkarte nicht vor, muss er eine besondere Lohnsteuerbescheinigung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausstellen.
Soll die besondere Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden, so muss in LODAS unter Personaldaten l Steuer l Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg in der Lasche Einmalbezüge/Sonstige Angaben das Häkchen "DÜ für die Besondere Lohnsteuerbescheinigung" gesetzt werden.
Generell gilt Folgendes:
Legt der Arbeitnehmer keine Steuerkarte vor und erhält dadurch Steuerklasse VI, erfassen Sie den Gemeindeschlüssel des Betriebsstätten-Finanzamtes. Wird bei Steuerklasse VI kein AGS erfasst, wird im Programm automatisch der AGS mit 00000000 vergeben. Liegt bis zum Austritt des Arbeitnehmers bzw. der Dezember-Abrechnung immer noch keine Steuerkarte vor, wird die Lohnsteuerbescheinigung bei Steuerklasse VI auch ohne AGS an die Clearingstelle übermittelt.
Diese und weitere Informationen finden Sie im Dokument 5203251 "Elektronische Lohnsteuerbescheinigung - Lexikon Lohn und Personal" im Elektronischen Wissen.
Schöne, erholsame Feiertage wünscht
Daniela Eichler
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG