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GmbH-Gründung im Jahr 2007 und Mahnung vom Bundesamt für Justiz

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Heinz Maier
    02.04.2008 12:45 Uhr

    GmbH-Gründung im Mai 2007. Die Eintragung erfolgte im Juni 2007.

    GmbH hat nun vom Bundesamt für Justiz (förmliche Zustellung) die Aufforderung erhalten, den Jahresabschluss 2006 zu veröffentlichen. Gleichzeitig wurden 53,50 festgesetzt.

    Wohl ein Witz - oder ?

    Rechtsmittel wurde eingelegt.

    Ist in einem solchen Fall eine Rechnung (Erstattung des Schadens) an das Bundesamt für Justiz möglich und mit welchem Wert?

  • Olaf Stein
    03.04.2008 01:01 Uhr

    Sehr geehrter Herr Maier,

    auch wenn ich kein Jurist bin, so könnte hier Schadensersatz aufgrund der Amtshaftpflicht in Betracht kommen.

    Vielleicht schreiben Sie diesen Fall einmal im Forum: Erfahrungsaustausch zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanmwälten die Kollegen dort sind sehr offen und hilfsbereit, gerade in solchen Fällen.


    viele Grüße und viel Erfolg

    Olaf Stein