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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Edmund Rehm
    04.04.2008 13:07 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Rahmen der digitalen Welt werden unsere Mandanten in Bälde per Fax bzw. per Scanner die Belege an das RZ leiten. Meine Frage lautet nunmehr: Stellen die Belege, die im RZ sind und 10 Jahre archiviert werden, Originalbelege dar, mit der Folge, daß die Papierbelege vernichtet werden dürfen (mit Ausnahme des Zollbelegs natürlich) oder muß das Papier noch aufgehoben werden (was dem digitalen Buchen in absurder Weise widersprechen würde)?

    Freundliche Grüße

    Edmund Rehm

  • Marco Höft
    04.04.2008 15:20 Uhr

    Sehr geehrter Herr Rehm,

    bisher ist das Rechenzentrum nicht revisionsicher, damit dürfen Originalbelege nicht vernichtet werden.

    Mit freundlichem Gruß

    Höft

  • Markus Nuscheler
    07.04.2008 11:44 Uhr

    Schönen guten Morgen zusammen!

    Ich empfehle ihnen einen Blick in die Informationsdatenbank zu werfen. Im Dokument Nr. 1035167 "Belegverwaltung online - Zertifizierung der revisionssicheren Archivierung" werden Sie entsprechende Info´s finden.
    Soweit mir bekannt ist (lt. Datev), muß sich der Mandant/Steuerberater/Datev seinen Arbeitsablauf dokumentieren (Verfahrensdokumentation) lassen, um die Papierbelege (nicht alle!) zu vernichten. Dies dient der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften (GoB/etc.). Dazu habe ich momentan sonst keine genauen Erkenntnisse gesammelt.

    Wichtig ist auch, dass durch die Vernichtung der Originalbelege, die Beweislast des Mandanten unter Umständen geschwächt wird.

    Ich hoffe Sie damit einen Schritt weiter gebracht zu haben.

    Mit freundlichen Gruß

    Markus Nuscheler