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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Margit Teich
    11.04.2008 09:09 Uhr

    Hallo,

    Danke für die Info zur CD nach GDPdU.

    ich möchte mich schon wieder mit einem neuen Sachverhalt an Sie wenden:

    Ein Mandant mit Betriebssitz und Betriebsstätte Rechtskreis Ost beschäftigt Außendienstmitarbeiter. In den Arbeitsverträgen ist als Beschäftigungsort: bundesweiter Einsatz vereinbart. Für den Mandanten wurde, da der Betriebssitz Rechtskreis Ost ist auch dafür die AG-Nr. beantragt. Nun sind die Mitarbeiter teils im Rechtskreis Ost und teils im Rechtskreis West tätig. Die Beschäftigung an einem Ort dauert jedoch mitunter länger als einen Monat. Teilweise ist der Verdienst auch über der Beitragsbemessungsgrenze. Damit gab es bei der letzten Außenprüfung des Rententrägers etwas Probleme.
    Nun mein Problem: Ist es möglich, innerhalb eines Mandanten beide Rechtskreise abzurechnen, ohne eine weitere Betriebstätte zu haben. Den eine Betriebsstätte in den aBL ist nicht vorhanden, von der z.B. die Mitarbeiter eingesetzt werden. Dieser Sachverhalt müsste eigentlich auch beim Personalleasing existieren?
    Kann mir geholfen werden - oder wie könnte ich vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
    MfG Frau Teich

  • Jens Reitter
    11.04.2008 10:44 Uhr

    Guten Morgen Frau Teich,

    Sie können innerhalb Ihres Mandanten, auch ohne weitere Betriebsstätten, mit beiden Rechtskreisen abrechnen.

    Legen Sie die benötigte Krankenkasse (ggf. ein zweites mal) an und prüfen Sie das Feld "Rechtskreis der Krankenkasse". Beachten Sie hier, dass bei mehrfach angelegten Krankenkassen das Feld "laufende Nr." als zusätzliches Unterscheidungsmerkmal genutzt werden muss.
    Ordnen Sie die neu angelegte Krankenkasse dem entsprechenden Mitarbeiter zu und gehen Sie anschließend unter Personaldaten | Sozialversicherung |Allgemein SV-Daten in die Registerkarte "Neue Bundesländer". Prüfen und ändern Sie ggf. die SV-rechtliche Behandlung des Mitarbeiters.

    Die rechtliche Zuordnung des Mitarbeiter, nach Rechtskreis Ost oder West, ist mit der der Krankenkasse zu klären.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.


    Viele Grüße aus Nürnberg
    Jens Reitter
    Personawirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Margit Teich
    11.04.2008 15:41 Uhr

    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Info.
    Allen ein hoffentlich schönes und sonniges Wochenende.

    Frau Teich