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Offenlegung (EHUG) - Datenübermittlung am 30.04.2008 auch um 21.00 Uhr

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    Einträge 1-1 / 1

    Seite 1 von 1

  • Bernhard Frauenknecht
    23.04.2008 09:17 Uhr

    Alle kapitalmarktorientierten Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2007 bis zum 30. April 2008 an den elektronischen Bundesanzeiger übermitteln. Entgegen der Jahresfrist für alle anderen veröffentlichungspflichtigen Unternehmen greift hier eine deutlich kürzere Frist. Damit Sie die Zeit bis zum Monatsende optimal für die Abschlusserstellung ausschöpfen können, bietet Ihnen die DATEV am 30. April zwei Datenübermittlungstermine an.

    Neben dem regulären Übermittlungstermin, der jeweils Montag bis Freitag um 7.00 Uhr durchgeführt wird, findet an diesem Tag eine weitere Datenübermittlung um 21.00 Uhr statt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt bei DATEV eingereichten Aufträge werden fristgerecht an den elektronischen Bundesanzeiger übermittelt.

    Bernhard Frauenknecht
    Produktmarketing und Service
    Kanzlei-Rechnungswesen
    DATEV eG