Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten bAV

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Irmgard E. Belecki
    05.05.2008 19:14 Uhr

    Hat jemand Erfahrung zur Auswertung 87 (Übersicht zur betrieblichen Altersvorsorge):
    Sollte diese Liste eigentlich an die jeweilige Versorgungseinrichtung gesandt oder nur beim Lohnkonto (Archiv-CD) aufbewahrt werden ?
    Es gibt Versorgungseinrichtungen, die teilen mit, daß sie die Besteuerungsart usw. der einbezahlten Beträge kennen. Es gibt aber auch Versicherungen, die teilen umständlich mit, was alles mitzuteilen ist und man weiß erst nicht, ob sie jetzt die Art der Besteuerung usw. kennen.

    Da die steuerliche Behandlung dann in xx Jahren wieder wichtig ist, sollte man jetzt gleich wissen, welche Angaben DATEV aus LODAS an die Versorgungseinrichtungen weitergibt. Wir haben hierzu trotz intensiver Recherche nichts gefunden - sehen wir etwas falsch oder haben Kollegen schon hierzu Wissen/Erfahrung ?

    Dank an alle, die uns hier weiterhelfen können.

  • Yvonne Fleischer
    05.05.2008 19:33 Uhr

    Sehr geehrte Frau Belecki,

    mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurden zusätzliche Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers eingeführt. Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung bei der Auszahlung von BAV-Verträgen gelten deshalb neue Bescheinigungspflichten in der betrieblichen Altersvorsorge.
    Mit der Auswertung 87 Betriebliche Altersvorsorge kann der Arbeitgeber dem Versicherungsträger die steuerfrei, individuell versteuerten und pauschal versteuerten Beiträge nachweisen. Die Auswertung 87 wird automatisch bei Austritt eines Arbeitnehmers oder mit der Dezember-Abrechnung erstellt.

    Eine Datenübermittlung seitens DATEV an die Versicherungsträger erfolgt nicht.

    Hintergrund:
    Die Zentrale Zulagenstelle entwickelt derzeit selbst ein technisches Verfahren, damit die Rentenbezugsmitteilungen wegen des Wegfalls der Papiermeldung per Datenübermittlung an die Zulagenstelle gesendet werden können (RebSy).

    Bei Anfragen zu diesem DÜ-Verfahren wenden Sie sich bitte an die Hotline der Zentralen Zulagenstelle: 030 - 865 78237


    Viele Grüße aus Nürnberg
    Yvonne Fleischer
    Personawirtschaftssysteme
    DATEV eG