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Lodas Bewegungsdaten Zukunft

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Marco Weisenberger
    15.05.2008 15:24 Uhr

    Hallo,

    ich möchte mit der Mai Abrechnung Bewegungsdaten für Juni erfassen (diese Daten sollen nur einmalig dieses Jahr im Juni abgerechnet werden) und die automatische Abrechnung auch ab Juni einspeichern. Werden die Bewegungsdaten im Juni dann automatisch verarbeitet? Habe mal gelesen das die Historienverwaltung nur für die Stammdaten gültig ist.

  • Christiane Schobel
    15.05.2008 15:56 Uhr

    Hallo Herr Weisenberger,

    die automatische Abrechnung ist nur für gleichbleibende Festbezüge vorgesehn. Die von Ihnen in die Zukunft erfassten Bewegungsdaten, werden also nicht automatisch verarbeitet.

    Sie können durchaus Bewegungsdaten in die Zukunft erfassen. Die werden auch verarbeitet, wenn Sie die Abrechnung zu gegebener Zeit manuell senden.
    Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben!

    Viele Grüße aus Nürnberg
    Christiane Schobel
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV e.G.

  • Mike Hecker
    16.05.2008 15:19 Uhr

    Hallo Herr Weisenberger,

    eine Idee wäre vielleicht noch, in der Historie der Stammdaten eine Änderung für Juni zu erfassen (z.B. Gehaltsänderung) und im RZ zu speichern. Gleichzeitig könnten Sie in der Historie unter dem Monat Juli die alten Stammdatenwerte wieder eingeben.

    Damit würde im RZ die automatische Abrechnung für Mai mit den normalen Werten, für Juni mit den geänderten Werten und im Juli wieder mit den normalen Beträgen laufen.

    Allerdings funktioniert das nur mit Bruttobezügen und/oder Nettobe- und Abzüge. Eine Abrechnung von Stundenwerten, Tagen o.ä. ist so nicht möglich.

    Ggf. wäre zu überlegen, ob es sich um eine jährlich wiederkehrende Zahlung von bspw. Urlaubsgeld handelt. Dann kann dies ebenfalls in den Festbezügen erfasst werden. Es muss nur darauf geachtet werden, dass als Abrechnungszyklus nur der Monat Juni hinterlegt wird.

    Die Sache ist also etwas umständlich - würde aber eine fristgerechte automatische Abrechnung z.B. während des Urlaubs des Sachbearbeiters möglich machen.

    Schönes Wochenende!

    Mike Hecker