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Qualifizierte Signaturen - welches Produkt

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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Daniel Chitralla
    24.05.2008 19:16 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unser Steuerberater hat uns zu "Unternehmen online" verholfen. Hierfür haben wir einen USB-Stick und die dazugehörige Chipkarte erhalten.
    Ich bin nun auf der Suche nach weiteren Nutzungsmöglichkeiten, die unsere Geschäftsabläufe optimieren können. Ein sehr wichtiger Punkt wäre die Erstellung von qualifizierten Signaturen für PDF-Rechnungen.

    Hier im Forum habe ich gelesen, dass es mit der zu mIDentity gehörigen Chipkarte nicht möglich sei, qualifizierte Signaturen (für Rechnungen) zu erstellen, weil die PIN-Eingabe über die PC-Tastatur erfolgen muss und dies von der Bundesnetzagentur als "no-go" Kriterium für eine qualifizierte Signatur gewertet wird. Dieser Forum-Beitrag ist allerdings aus dem Jahre 2005, weshalb ich nicht weiss, ob er noch aktuell ist.
    Ich habe einen ReinerSCT Chipkartenleser mit Display und Tastatur hier, allerdings möchte "Unternehmen online" nicht starten, wenn ich im "Sicherheitspaket" die PIN-Eingabe über die Kartenlesertastatur eingebe. Das DATEV Sicherheitspaket bevorzugt die PIN-Eingabe über die PC-Tastatur. Das würde den Beitrag aus dem Jahr 2005 bestätigen.

    Erfreulicherweise ist es möglich, E-Mails (Outlook 2007) und PDF-Dokumente (Acrobat Pro 8.1.2) mit Hilfe des USB-Sticks zu signieren. In den PDF-Dokumente wird jedoch bemängelt, dass der Zeitstempel der Signatur vom lokalen Computer kommt, nicht von der Zertifizierungsstelle. Ich vermute, dass allein damit die Signatur nicht qualifiziert ist. Einen weiteren Hinweis auf "nicht qualifiziert" kann ich in den Signatureigenschaften nicht finden.


    Soweit meine Beobachtungen bisher. Meine konkreten Fragen:
    1. Ist es mittlerweile möglich, den mIDentity-Stick oder die dazugehörige Chipkarte für qualifizierte Signaturen einzusetzen - und wenn ja: Wie?
    2. Wenn nicht: Gibt es eine Lösung von DATEV, die vielleicht optimal kombinierbar ist? Evtl. eine zweite, stärkere Signaturkarte?
    3. Wenn ich eine E-Mail in Outlook per S/MIME signiere und ihr eine unsigniertes PDF-Dokument anhänge - gilt das dann (a) mit dieser Signaturkarte oder (b) mit einer "stärkeren" Signaturkarte als qualifiziert signierte Rechnung? Oder muss das PDF-Dokument selbst in jedem Falle auch signiert werden?
    4. Wenn ich eine Originalpapierrechnung von einem Lieferanten erhalte, einscanne, dieses Dokument dann qualifiziert signiere und in "Unternehmen online" hochlade - darf ich die Originalrechnung vernichten?

    Viele komplizierte Fragen, ich bin sehr gespannt auf Antworten!

  • Markus Nuscheler
    26.05.2008 12:05 Uhr

    Guten Morgen Herr Chitralla,

    zu Ihrer vierten Frage gibt es ein Dokument in der Info-DB "Belegverwaltung Online - Zertifizierung der revisionssicheren Archivierung" Nr. 1035167. Ich hoffe sie kommen damit ein Stück weiter.

    Grüße

    Markus Nuscheler

  • Thorsten Jedlitzke
    26.05.2008 17:22 Uhr

    Sehr geehrter Herr Chitralla,

    hier die Antworten zu Ihren Fragen:

    1. Ist es mittlerweile möglich, den mIDentity-Stick oder die dazugehörige Chipkarte für qualifizierte Signaturen einzusetzen - und wenn ja: Wie?

    Nein, der mIDentity und die darin enthaltene SmartCard classic haben keine qualifizierte elektronische Signatur. Neben der von Ihnen genannten Bedingung eines Sicherheits-Klasse 2 Leser mit Tastatur verlangt das Signaturgesetz noch weitere Komponenten (Anforderungen an die Identifizierung des Karteninhabers, zertifizierte Softwarekomponente, ...). Diese Bedingungen für eine qualifizierte Signatur werden im Signaturgesetzt (SigG) geregelt und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt. Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur und eine Liste der Anbieter von zertifizierten Signaturkarten finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA unter "Qualifizierte elektronische Signatur".


    2. Wenn nicht: Gibt es eine Lösung von DATEV, die vielleicht optimal kombinierbar ist? Evtl. eine zweite, stärkere Signaturkarte?

    Ja, wir bieten für Berufsträger (RA, StB, WP) von bestimmten Kammern eine zertifizierte Signaturkarte an. Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie im Internet unter der Adresse:
    http://www.datev.de/zdamodell/

    Berufsträger nicht gelisteter Kammern, Mitarbeiter einer Kanzlei oder Mandanten empfehlen wir die Signaturkarte unseres technischen Kooperationspartners, der Deutschen Post. Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie unter der Adresse:
    http://www.signtrust.de/


    3. Wenn ich eine E-Mail in Outlook per S/MIME signiere und ihr eine unsigniertes PDF-Dokument anhänge - gilt das dann (a) mit dieser Signaturkarte oder (b) mit einer "stärkeren" Signaturkarte als qualifiziert signierte Rechnung? Oder muss das PDF-Dokument selbst in jedem Falle auch signiert werden?

    Generell ist die Idee beim elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr, dass das Dokument qualifiziert signiert und der Übermittlungsweg eine Transportsicherung bereitstellt. Beispielsweise eine über S/MIME verschlüsselte E-Mail. Das ist der empfehlenswerte Weg. Anstatt E-Mail wird bei der Kommunikation mit Behörden häufig auf andere Lösungen zurückgegriffen, wie das Elektronische Gericht- und Verwaltungspostfach (EGVP).

    In jedem Fall benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signaturkarte plus der entsprechenden Signatursoftware und Übermittlungskomponente. Je nach Anwendungszenario (Gerichtliches online Mahnverfahren, Klageeinreichung bei bestimmten Gerichten, Online Einreichung von Patenten) kann sich das unterscheiden.


    4. Wenn ich eine Originalpapierrechnung von einem Lieferanten erhalte, einscanne, dieses Dokument dann qualifiziert signiere und in "Unternehmen online" hochlade - darf ich die Originalrechnung vernichten?

    Bei Einsatz von DATEV DMS empfehlen wir bei "Kritischen Dokumenten", wie Mandantenverträge mit Originalunterschrift, Vollmachten mit Unterschrift und Notarurkunden auf jeden Fall die Aufbewahrung des Originaldokuments. Genaueres finden Sie in unserer Informationsdatenk im Dokument Revisionssichere Archivierung mit der Nummer 1033898.

    Theoretisch ist auch eine revisionssichere Archivierung von Dokumenten mit Vernichtung der Originaldokumente möglich, wenn Sie die eingescannten Dokumente qualifiziert elektronisch signieren. Allerdings sind hierbei vielfältige Bedingungen für die revisionssichere Langzeitarchivierung von Dokumenten zu beachten, wie zum Beispiel eine rechtzeitige Übersignatur der Dokumente, bevor die Signatur ungültig wird. Einen Einblick in die Komplexität des Themas finden Sie im Internet auf den Seiten von ArchiSig.

    Sollten noch Unklarheiten bestehen, dann melden Sie sich doch bitte.


    Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

    DATEV eG

    Thorsten Jedlitzke

    Service und Vertrieb SmartCard, mIDentity
    und Notebook-Verschlüsselung

  • Petra Lorey
    23.11.2015 14:58 Uhr

    Welcher WP Kollege hat auch eine EEG Bescheinigung mit nur "fortgeschrittener" Signatur der DATEV und nicht mit der "qualitifzieten" Signatur gemäß BAFA abgegeben und steht nun vor der Frage wie komme ich an die "qualifizierte" Signatur? Datev hat dieses Produkt eingestellt - ist nicht zukunftsfähig: "In 10 Jahren braucht man eine "qualifizierte" Signatur in Europa nicht mehr." Ich benötige Sie aber. Wer kann mir helfen?
    Mit freundlichen Gruß
    Petra Lorey

  • Christian Ockenfels
    24.11.2015 08:44 Uhr

    Hallo Frau Lorey,

    es gibt hierzu eine Info der DATEV unter DATEV nutzt Trustcenter-Dienste der Bundesdruckerei .

    In dem Artikel finden Sie dann auch den Link zur Bundesdruckerei:
    D-Trust card

    Ich habe mal im Mailarchiv gestöbert:
    Beantragung einer zertifizierten Signaturkarte für Berufsträger der DATEV

    Zertifizierte Signaturkarte für Berufsträger

    Gruß

    Christian Ockenfels

  • Markus Praller
    24.11.2015 14:52 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    DATEV gibt aktuell keine Signaturkarte für die qualifizierte elektronische Signatur mehr aus, da das Produkt eingestellt wird. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.datev.de/info-db/1035258. Bestehenden Karte können noch bis 31.03.2017 eingesetzt werden.
    Alternativanbieter finden Sie im Internet auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
    Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

    DATEV eG
    Markus Praller

    PM Kommunikation / Security