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Korr. Abrechnung wegen Klage

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Miriam Havel
    02.06.2008 12:06 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgender Sachverhalt ist für mich zu klären.

    AN scheidet zum 30.11.2007 aus dem Unternehmen aus.
    Lt. Urteil des Arbeitsgerichtes erhält dieser AN nun noch 1.200,00 Bruttolohn (Überstunden keine Abfindung)

    Ich habe nun eine Wiederholungsabr. für 11-2007 gestartet und den Betrag 1.200,00 als Bruttobetrag abgerechnet. Nach vorliegen der Probeabr. wurde der Nov. 2007 wie folgt geändert.

    Bruttolohn + 1.200,00

    Lohnsteuer keine Veränderung zur bisherigen Abr. (Wegen Zufluss erst in 2008)

    SV Beiträge wurde hinsichtlich des neuen Bruttolohnes geändert.

    Auf der Abrechnung Mai 2008 wurde der Lohnsteuerabzug aber auch nicht vorgenommen? D.h. das auf die zusätzl gezahlten 1.200,00 bisher kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde

    Was muss ich schlüsseln damit ich die Lohnsteuer korrekt berrechnen kann.

    Vielen Dank für die Hilfe

    Havel

  • Carolin Höfner
    02.06.2008 15:03 Uhr

    Hallo Frau Havel,

    Nachzahlungen, die der Arbeitnehmer für das Vorjahr erhält, die aber im laufenden Kalenderjahr ausgezahlt werden, gelten steuerrechtlich immer als sonstiger Bezug.

    Da der Mitarbeiter aufgrund des Austritts im aktuellen Jahr keine laufenden Bezüge mehr bezieht, fällt lt. Jahreslohnsteuertabelle keine Steuer an.

    Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1034430 .

    Mit freundlichen Grüssen
    Carolin Höfner
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • M. Havel
    02.06.2008 15:45 Uhr

    Vielen Dank für die Hilfe