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Zuschüsse vom Arbeitsamt - steuerfrei?

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Alexander H. Hermelink
    03.06.2008 16:19 Uhr

    Hallo, ich habe eine sehr kniffelige Frage:

    Wenn ein Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss bekommt für

    a) die Einstellung eines Langzeitarbeitslosen
    b) die Einstellung eines älteren Arbeitnehmers Ü55
    c) die Einstellung eines schwer vermittelbaren Arbeitslosen

    Wie wird das bilanziert?

    Lösungsansatz zu c):

    §3 EStG Nummer 2b: (Steuerfrei sind:) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch; ...

    Lese ich dann weiter im SGB II § 16a "Leistungen zur Beschäftigungsförderung":
    Absatz I: Arbeitgeber können zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit einen Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers und einen Zuschuss zu sonstigen Kosten erhalten. [...]

    Ich lese daraus im Kontext, dass die Leistungen an Arbeitgeber gem. §3 Nr. 2b EStG i.V.m. §16a SGB II steuerfrei sind.

    Kann mich da jemand widerlegen?

    Alexander Hermelink

  • Tina Korte
    04.06.2008 11:08 Uhr

    Hallo Herr Hermelink,

    Blümich zu § 3, RdZiff. 90: "Eine analoge Anwendung auf den Lohnkostenzuschuß des Arbeitsamtes an den ArbG ist nicht geboten (BFH IV R 139/00 v. 25.09.02, BFH/NV 03, 158)." Ist aber das einzige, was ich dazu gefunden habe und steht unter der Überschrift "Arbeitsförderungsleistungen (Nr. 2 und 2a)", konkret zu 2b schreibt er auch nichts.

    Gruß
    Tina Korte

  • Harald Schimmel
    04.06.2008 16:36 Uhr

    Hallo Herr Hermelink,

    selbst wenn die Zuschüsse nach § 3 . EStG steuerfrei sein sollten was ich nicht glaube bekommen Sie ein Problem mit dem § 3c Abs. 1 EStG. Danach dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben (Werbungskosten) abgezogen werden.

    Da Zuschüsse nie mehr als 100 % betragen, lässt sich nach meiner Auffassung hier kein Geschäft machen.

    Gruß

    H. Schimmel

  • Alexander H. Hermelink
    05.06.2008 17:36 Uhr

    Hallo Frau Korte,
    hallo Herr Schimmel,

    Danke für die Informationen! Ich hatte insgeheim gehofft, dass mich jemand widerlegen kann -> Was anderes hätte ich mir auch nicht vorstellen können.

    Da sieht man mal wieder, dass man dieses Forum öfter nutzen sollte - und sei es um von der geballten Kompetenz der Steuerberatergemeinschaft zu lernen...

    Danke nochmal!

    Gruß,
    A. Hermelink