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Gesonderte Meldung nach § 194 Abs.1 SGB VI

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Margit Teich
    04.06.2008 17:04 Uhr

    Hallo,

    ich erhalte gerade für einen Mitarbeiter die Bescheinigung R250 vorgelegt und frage mich, inwieweit ich mit der Gehaltsabrechnung eine DÜVOmeldung Meldegrund 57 anschieben könnte oder müsste. Ab Januar 2008 hat der Arbeitgeber wohl die Pflicht auf Verlangen eines Rentenantragstellers eine gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen frühestens drei Monate vor Rentenbeginn zu erstatten. So ohne weiteres merke ich eigentlich nicht, wer in den kommenden Monaten in Rente gehen wird, wäre hier eine Liste über Berichte und Statistiken abrufbar?

    Vielleicht hat jemand schon mehr Erfahrung mit diesem "Meldetatbestand"?
    MfG iA Teich

  • Jens Reitter
    04.06.2008 18:49 Uhr

    Hallo Frau Teich,

    aktuelle Informationen, zur DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe 57, finden Sie auf der Informationsdatenbank im Dokument DEÜV - Datenübermittlung gemäß DEÜV - Übersicht unter dem Punkt "1.3 Gesonderte DEÜV-Meldung vor Rentenbeginn - Grund der Abgabe 57"

    Für Ihren Abfragewunsch gibt es im Programmteil Berichte und Statistiken (Nur in LODAS Comfort enthalten.) keine Standardstatistik. Hier müssten Sie eine individuelle Statistik erstellen, damit Sie die gewünschten Ergebnisse erhalten.

    Benötigen Sie hierbei Hilfe, so lassen Sie uns bitte eine E-Mail, unter Angabe Ihrer Beraternummer, an Email verfassenBitte aktivieren Sie Javascript, um diese E-mail-Adresse anzuzeigen. zukommen oder nutzen Sie den Servicekontakt online .


    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssysteme
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