Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

geldwerter Vorteil - mobiles Navigationsgerät

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Georg Peters
    12.06.2008 16:52 Uhr

    Sehr geehrte(r) Leser(in),

    haben Sie LSt-BP-Erfahrungen in denen anerkannt wurde, dass ein mobiles Navigationsgerät nicht in die Bemessungsgrundlage für die pauschale Nutzungswertbesteuerung für privat genutzte Kraftfahrzeuge ("1%-Regelung") eingerechnet wird? Dies wäre im Umkehrschluss aus den LStR 8.1 (9) zu entnehmen.

    Wurden dazu Nachweise angefordert das diese Privat nicht genutzt wurden? Was wurde akzeptiert, was nicht?

    Für Hinweise wäre ich Ihnen dankbar.

    Email verfassenBitte aktivieren Sie Javascript, um diese E-mail-Adresse anzuzeigen.

  • Harald Schimmel
    07.08.2008 14:20 Uhr

    Hallo Herr Peters,

    wenn Ihr Problem noch nicht gelöst sein sollte, schauen Sie doch mal in das Dokument 0630340. In Abschnitt 1.1.2.2 8 (Bruttolistenpreis) steht im Absatz 2:
    "Wird dem ArbN von seinem ArbG ein tragbares Navigationssystem überlassen, das nicht fest mit dem Kfz verbunden ist, sind die Anschaffungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage für die 1 %-Reglung einzubeziehen. Bei dem geldwerten Vorteil handelt es sich um einen Sachbezug. Es gilt eventuell die Sachbezugsgrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG i.H.v. 44 . "

    Gruß H.S.