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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Gabriele Grudno
    18.06.2008 19:24 Uhr

    Hallo,

    ich rechne ca. 100 Mitarbeiter über Datev Lohn und Gehalt classic V.7.53 ab.

    und da jede Abrechnung im RZ x,xx Euro (Nennung nicht-öffentlicher Preise, deshalb Preis "ge-xt") kostet, möchte ich gerne wissen, ob ich die Übermittlung überhaupt machen muss.

    mein steuerberater sagt, es müsste auch ohne übermittlung ans RZ gehen.

    meine frage, wie kann ich diese übermittlung ausschalten und trotzdem einen Monatsabschluss durchführen?

    ich habe es schon versucht, diese Mitteilung nicht zu senden, aber dann kann ich keinen Monatsabschluss durchführen, da er mir dann die Meldung bringt "Es stehen noch Daten bereit, die noch nicht zu RZ gesendet worden sind, bitte diese erst ausführen........."

    Liebe Grüsse

    G. Grudno

  • Andreas Briefs
    18.06.2008 19:51 Uhr

    Hallo Frau Grudno,

    da liegt meines Erachtens ein Missverständnis vor ... wenn Sie mit Lohn und Gehalt abrechnen, dann wird die Abrechnung selbst bei Ihnen auf dem PC erstellt. Die Ergebnisse der vor Ort erstellten Abrechnung werden dann in Form von elektronischen Meldungen über die Datendrehscheibe Rechenzentrum an die Krankenkassen, Finanzämter und Banken weitergeleitet. Auch können Sie das Rechenzentrum optional für die Datensicherung und den Druck von Auswertungen nutzen.

    Das Preissystem von DATEV geht (egal ob Im-Haus-Verarbeitung oder Rechenzentrums-Verarbeitung) von einem niedrigen monatlichen Grundpreis für das Programm aus und für jeden abgerechneten Mitarbeiter wird monatlich eine zusätzliche Gebühr fällig. Da die Abrechnung bei Ihnen auf dem PC erfolgt, kann DATEV aber nicht wissen, wieviele Mitarbeiter Sie abgerechnet haben ... aus diesem Grund wird die Anzahl der abgrechneten Mitarbeiter zusätzlich zu den vorgenannten Daten auch zum Rechenzentrum übermittelt, damit dort die von Ihnen genutzte Dienstleistung in Rechnung gestellt werden kann.

    Beste Grüße
    Andreas Briefs