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Offenlegung Bundesanzeiger

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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Frank Schoeneberg
    20.06.2008 15:32 Uhr

    Dieser Beitrag wurde aus dem Forum "Technisches zu Software" hierher verschoben.

    Frank Schöneberg


    Hallo,

    wir haben hier folgendes "Problem": Am Ende des ersten Wirtschaftjahres nach Gründung einer Kapitalgesellschaft sind die Werte der Eröffnungsbilanz als Vorjahreszahlen anzugeben (vgl. hierzu Beck'scher Bilanzkommentar 6. Auflage zu § 265, Rz. 5). Um die Vorjahreszahlen im Erstellungsbericht bzw. in der Bilanz (Erstellen wir mit Abschlussprüfung comfort) ausweisen zu können, erfassen wir diese in Kanzlei-Rechnungswesen im entsprechenden Vorjahr (also bei Gründung in 2007 werden die Eröffnungsbilanzwerte im Rewe-Bestand 2006 erfasst). In der Bilanz in AP comfort kann ich nun über die Auswertungsoptionen einfach die Bezeichnung der Spalte "Vorjahr" (also in meinem Beispiel 31.12.2006 ändern in das Datum der Eröffnungsbilanz).

    Nur geht dieses anscheinend leider nicht im Programm "Assistent zur Offenlegung beim Bundesanzeiger". Ist dies zukünftig geplant, dass man das Datum der Vorjahresspalte umändern kann?

    Wie lösen andere Kanzleien dieses Problem? Vermeiden möchte ich das manuelle Erfassen auf der Seite vom Bundesanzeiger, da es über das Datev-Tool doch wesentlich einfach geht (wenn man halt das Datum ändern könnte)...

    Gruß
    Matthias Steinert

  • Siegmar Kost
    20.06.2008 17:12 Uhr

    Hallo Herr Steinert,

    vermutlich geht es Ihnen doch durch das Ersetzen der Angabe "31.12.2006" mit "Eröffungswert" um den Hinweis der eingeschränkten Vergleichbarkeit der Vorjahreswerte? Ich gehe in solchen Fällen pragmatisch vor und erläutere die eingeschränkte Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen im Anhang.
    Grüße
    Siegmar Kost

  • Rolf Willert
    23.06.2008 10:16 Uhr

    Hallo,

    was ist eigentlich, wenn man mal versehentlich einen fehlerhaften Jahresabschluss veröffentlicht? Ich kann zwar ein berichtigtes Exemplar hinterher senden. Aber nun sind beide Versionen veröffentlicht, die erste im Januar 2008 und die zweite im Juni 2008. Wird die erste Fassung irgendwann im elektronischen Bundesanzeiger gelöscht?

    Beste Grüße
    Rolf Willert

  • Alexander H. Hermelink
    23.06.2008 11:22 Uhr

    Hallo,

    eine sehr spannende Frage mit Brisanz auch für uns. Das selbe Problem gab es nämlich auch bei uns - bzw. gibt es immer noch.

    Ich habe diverse Male mit dem (E-)Bundesanzeiger telefoniert, da hieß es: "Gar kein Problem, faxen Sie uns eine Notiz, was Sie gelöscht haben wollen, am besten mit der Rechnung bzw. der Veröffentlichungsnummer, und dann nehmen wir das raus."

    Drei Faxe und mehrere Briefe später ist immer noch nichts passiert, das ganze läuft seit März und unsere Mandanten langsam Amok.....

    Viele Grüße,

    Alexander Hermelink

  • Rolf Willert
    27.06.2008 17:49 Uhr

    Hallo Herr Hermelink,

    ich habe gerade vom Bundesanzeiger die telefonische Auskunft bekommen, dass Löschungen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Sie können nur noch in begründeten Einzelfällen erfolgen.

    Da frage ich mich, ob damit, dass man fehlerhafte Jahresabschlüsse veröffentlicht lässt, dem Gläubigerschutz Rechnung getragen werden soll. Meines Erachtens wird damit eher das Gegenteil erreicht.

    Beste Grüße
    Rolf Willert

  • Alexander H. Hermelink
    02.07.2008 11:03 Uhr

    Hallo Herr Willert,

    danke für die Info. Sie haben da jemanden erreicht, der Ihnen etwas sagen konnte - und zuständig war? Respekt! ...

    Da es sich bei uns um begründete Einzelfälle handelt, wo auch das "Creditreform-Rating" negativ beeinflusst wird, denke ich, dass gelöscht werden kann.
    Wir haben unsere Fälle jetzt an unsere Rechtsanwältin im Hause übergeben, denn dass seit 3 Monaten noch nicht einmal eine (positive wie negative) Reaktion kommt, ist ziemlich traurig.

    Ich kann die Gemeinde hier ja auf dem Laufenden halten. Betrifft sicherlich einige. Oder gibt es da schon Erfahrungen?

    Sonnige Grüße,
    Alexander Hermelink