Hallo Herr Köppen,
hier ein Auszug aus der Hilfe im Programm:
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Kontenverteilung
Nachdem Sie Kostenstellen/-träger definiert haben, entscheiden Sie, wie die FIBU-Kontenwerte auf Kostenstellen/-träger verrechnet werden sollen.
Die direkte Verrechnung erfolgt auf Grund der in den Buchungssätzen eingegebenen Kostenstellen/-träger. Die entsprechenden Umsätze werden dabei den Kostenstellen/-träger belastet oder gutgeschrieben. Eine Belastung mehrerer Kst. ist dabei nicht möglich.
Die Kontenverteilung wird für ein bestimmtes Konto dann wirksam, wenn Sie in den Stammdaten der DATEV-Kostenrechnung für dieses Konto eine Kontenverteilung erfasst haben und im Buchungssatz keine Kostenstelle/-träger eingegeben wurde. Die Verrechnung der Kosten wird dann erst bei der Berechnung des BAB durchgeführt, und zwar entsprechend Ihren Festlegungen im Dialogfenster Kontenverteilungen neu / ändern.
Auch wenn Sie für ein Konto eine Kontenverteilung festgelegt haben, können Sie dieses Konto beim Buchen einer Kostenstelle/-träger direkt zuordnen. Dazu geben Sie im Buchungssatz die Nummer der Kst. an. Die Automatik der Kontenverteilung wird für diese Buchung aufgehoben. Für die Kontenverteilung kommt dann nur noch der restliche (nicht direkt verteilte) Betrag der entsprechenden Kostenart in Frage.
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Beste Grüße
Andreas Briefs