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Auszubildende 1.Jahr in der Berufsschule

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Petra Cimmino
    02.07.2008 16:53 Uhr

    Hallo Miteinander,

    ich habe folgenden Sachverhalt:
    gewerblicher Auszubildender ist während der Ausbildung im ersten Jahr in der Berufsschule. Er bekommt von seinem Arbeitgeber 100 monatlich Ausbildungsvergütung. Während den Schulferien erhält der Azubi zusätzl. Entgelt, weil er im Betrieb mitarbeitet, bei diesem Entgelt handelt es sich um eine Größenordnung zw. 70 und 100 .

    Ich habe diesen Auszubildenden als Azubi im Lohn und Gehalt abgerechnet. Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass Auszubildende welche im ersten Jahr die Berufschule besuchen, keinen meldepflichtigen Tatbestand darstellen, da sie in der Familenversicherung der Eltern mitversichert seien.

    Ich müßte gar keine Lohnabrechnung erstellen, lt. Krankenkasse.

    Nun meine Frage: Wie sind solche Azubi SozVers.rechtlich u. Steuerrechtlich zu behandeln?

    Freundliche Grüße

  • Jens Reitter
    02.07.2008 17:47 Uhr

    Hallo Frau Cimmino,

    Grundlagen zur Abrechnung von Auszubildenden gem. BBiG finden Sie im Elektronischen Wissen Lohn und Personal, im Dokument "Auszubildende - Lexikon Lohn und Personal (Dok. 5300141)". Beispiele und Lösungen, für LODAS und Lohn und Gehalt, sind darin ebenfalls enthalten.

    Rechtliche Informationen zur Abrechnung des Auszubildenden können Sie bei der Krankenkasse in Erfahrung bringen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG