Hallo Herr Heißenberg,
wenn Auszubildende ihre Ausbildung beendet haben und anschließend als Arbeiter oder Angestellte weiter beschäftigt sind, findet eine Änderung im Sinne der DEÜV statt.
Wenn das Ausbildungsverhältnis während des Monats endet, kann die Meldung aus Vereinfachungsgründen am Monatsende erfolgen. Die Sozialversicherungsträger akzeptieren diese monatliche Meldung.
In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:
Für die Abrechnung Juli 2008 löschen Sie bitte die gespeicherten Festbezüge und buchen die anteilige Ausbildungsvergütung sowie das anteilige Gehalt (zwei unterschiedliche eigene Lohnarten für zum Beispiel Stammlohnart 200) über die Bewegungsdaten.
Für den Folgemonat August ändern Sie die Personaldaten für das Angestellten- oder Arbeiterverhältnis ab (Arbeitnehmertyp, Personengruppe, SV-Schlüssel).
Erfassen Sie ein regelmäßig gleich bleibendes Arbeitsentgelt unter Personaldaten | Entlohnung | Bezüge allgemein.
Eine DEÜV-Abmeldung mit Grund der Abgabe 33 und eine DEÜV-Anmeldung mit Grund der Abgabe 13 wird automatisch vom Programm erstellt und an die zuständige Krankenkasse übermittelt.
Viele Grüße
Melanie Gall
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG