Hallo Herr Rzytki,
es geht hier einmal um die Ermittlung des fortgezahlten Brutto-Arbeitsentgeltes und zum anderen um den Erstattungsbetrag.
Wird die Lohnabrechnung mit LODAS durchgeführt gilt Folgendes:
Fortgezahltes Brutto-Arbeitsentgelt:
Wird die Entgeltfortzahlung mit den Stammlohnarten 145, 146, 147, 155, 156, 157 oder 869 gebucht, wird dieser Betrag in der Bescheinigung 190 als Vorschlagswert automatisch übernommen,
Wird bei komplett unterbrochenen Monaten die Entgeltfortzahlung nicht mit den Stammlohnarten 145, 146, 147, 155, 156, 157 oder 869 gebucht, wird das Brutto-Entgelt als Vorschlagswert automatisch in die Bescheinigung 190 übernommen.
Ansonsten muss für das fortgezahlte Brutto-Arbeitsentgelt eine Lohnartenauswahl in der Bescheinigung erfolgen.
Beitragsanteil Arbeitgeber / Erstattungsbetrag:
Es ist keine Ermittlung aus Abrechnungswerten möglich. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers und der Erstattungsbetrag sind vom Anwender zu ermitteln, da die Krankenkassen per Satzung Gestaltungsspielraum haben, den Erstattungsanspruch auf unterschiedliche Art und Weise zu definieren. (Siehe dazu auch meinen Beitrag von 24.06.2008 / 07:18 im Forum Personalwirtschaft , Thema: Erstattungfähige Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz ( AAG)).
Buchungssatz
Im Programmteil Abrechnung können Sie Lohnarten Kontonummern zuordnen. Wird die so zugeordnete Lohnart (z.B. für die Lohnfortzahlung) in der Abrechnung betragsmäßig gebucht, werden diese Beträge im Buchungsbeleg auf dem entsprechenden Konto ausgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg
Stefan Karwen
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG