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Warum rechnet das Programm den LFz-Erstattungsbetrag nicht selbst aus?

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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Alfred Gesierich
    29.07.2008 19:44 Uhr

    Wenn man mit dem Programmteil "Bescheinigungen" einen Antrag auf LFZ erstellt (Erstattung nach U1), warum muss man dann selber ausrechnen, wie hoch die Erstattung ist?

    Beispiel: Ein MA mit 2000 Euro brutto und 5-Tage-Woche ist 6 Tage krank. Da könnte das Programm doch selber ausrechnen, wie hoch der Erstattungsbetrag ist. Warum muss ich da Excel bzw. Rechner dazwischenschalten.

    Oder habe ich da was übersehen?

    Hilfreich wäre es außerdem, wenn das Programm gleich komplette Anschrift der KK mit Fax-Nr ausdrucken würde und -man wagt es kaum auszusprechen - eine Buchungssatz für die Fibu bereitstellen würde.

    MfG
    A. Gesierich, Steuerberater

  • Carolin Höfner
    30.07.2008 16:52 Uhr

    Hallo Herr Gesierich,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Wir prüfen, ob und wann wir Ihre Vorschläge umsetzen können.
    Wir werden an dieser Stelle wieder auf Sie zukommen.

    Mit freundlichen Grüssen
    Carolin Höfner
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Alfred Gesierich
    31.07.2008 17:13 Uhr

    Dazu hat mir jetzt ein Herr Hein (frage mich, warum er's nicht gepostet aht) folgenden Super Tipp gegeben:

    wir nutzen die Anträge auf LFZ sehr häufig und haben diese Problematik aber nicht.
    Als Anwender von Lohn und Gehalt erfassen wir bei Krankheit die Krankzeiten mit einer entsprechenden Lohnart im Kalendarium. Diese Lohnarten kürzen das Gehalt und vergüten in gleicher Höhe die Krantage als Krankenlohn.

    Beim Erstattungsantrag wird dieser Betrag erkannt und auch automatisch eingespielt.

    Die Anschrift der Krankenkasse wird auch komplett eingespielt - nur die FAX-Nummer (leider) nicht !

    Den Buchungssatz bekomme ich dann, nachdem ich den Erstattungsbetrag im Programm eingegeben habe, aus Lohn und Gehalt.

  • Peter Rzytki
    01.08.2008 15:28 Uhr

    Hallo zusammen,

    Diese Info ist ja sehr interessant.
    Geht das auch in LODAS so.
    Kann vielleicht die DATEV mal dazu
    Stellung nehmen.

    Gruß aus dem Sonnigen Süden
    Peter Rzytki

  • Carolin Höfner
    01.08.2008 16:36 Uhr
    Zitat von Alfred Gesierich

    Hilfreich wäre es außerdem, wenn das Programm gleich komplette Anschrift der KK mit Fax-Nr ausdrucken.

    Hallo Herr Gesierich,

    die Prüfung hat folgendes ergeben.

    Die Fax-Nr. zur Anschrift der KK kann nicht angedruckt werden.

    Beim Druckformular handelt es sich seit der Version 7.41 um ein für alle Kassen einheitliches Formular, an dem wir nicht "eigenmächtig" ändern können.

    Als Unterstützung wird derzeit noch geprüft ob wir die Fax-Nr. in die Erfassungsansicht aufnehmen können.

    Mit freundlichen Grüssen
    Carolin Höfner
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Stefan Karwen
    04.08.2008 12:31 Uhr

    Hallo Herr Rzytki,

    es geht hier einmal um die Ermittlung des fortgezahlten Brutto-Arbeitsentgeltes und zum anderen um den Erstattungsbetrag.
    Wird die Lohnabrechnung mit LODAS durchgeführt gilt Folgendes:

    Fortgezahltes Brutto-Arbeitsentgelt:

    Wird die Entgeltfortzahlung mit den Stammlohnarten 145, 146, 147, 155, 156, 157 oder 869 gebucht, wird dieser Betrag in der Bescheinigung 190 als Vorschlagswert automatisch übernommen,

    Wird bei komplett unterbrochenen Monaten die Entgeltfortzahlung nicht mit den Stammlohnarten 145, 146, 147, 155, 156, 157 oder 869 gebucht, wird das Brutto-Entgelt als Vorschlagswert automatisch in die Bescheinigung 190 übernommen.

    Ansonsten muss für das fortgezahlte Brutto-Arbeitsentgelt eine Lohnartenauswahl in der Bescheinigung erfolgen.

    Beitragsanteil Arbeitgeber / Erstattungsbetrag:

    Es ist keine Ermittlung aus Abrechnungswerten möglich. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers und der Erstattungsbetrag sind vom Anwender zu ermitteln, da die Krankenkassen per Satzung Gestaltungsspielraum haben, den Erstattungsanspruch auf unterschiedliche Art und Weise zu definieren. (Siehe dazu auch meinen Beitrag von 24.06.2008 / 07:18 im Forum Personalwirtschaft , Thema: Erstattungfähige Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz ( AAG)).

    Buchungssatz

    Im Programmteil Abrechnung können Sie Lohnarten Kontonummern zuordnen. Wird die so zugeordnete Lohnart (z.B. für die Lohnfortzahlung) in der Abrechnung betragsmäßig gebucht, werden diese Beträge im Buchungsbeleg auf dem entsprechenden Konto ausgewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

    Stefan Karwen
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG