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Konsolidierung Lohnsteuer-Anmeldung

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Margit Teich
    19.08.2008 09:48 Uhr

    Hallo,

    ich habe mir für die Einrichtung der Konsolidierung das Hilfe-Thema aufgerufen und damit das Vorgehen mir bewußt gemacht. Eine Frage tut sich jedoch noch für mich auf: Muß ich die Auswertungen 27 - 29 anlegen oder werden die aufgrund der vorgenommenen Konsolidierung automatisch erstellt? Wenn die Auswertungen angelegt werden müssten, sollte die Auswertung 27 als DÜ geschlüsselt werden?
    Vielleicht hat jemand damit schon mehr Erfahrungen - für mich ist es das erste mal.
    Vielen Dank für die Unterstützung.

  • Jens Reitter
    19.08.2008 10:15 Uhr

    Guten Morgen Frau Teich,

    das Dokument Konsolidierung der Lohnsteuer-Anmeldung beschreibt die Einrichtung im Programm LODAS classic/comfort. Dort habe ich Ihnen den Abschnitt "5. Auswertungen für die konsolidierte Lohnsteuer-Anmeldung" heraus kopiert:

    --------------
    Statt den angelegten Auswertungen 23 Lohnsteuer-Anmeldung und 24 DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung, werden bei den Mandanten im Konsolidierungskreis die Auswertungen mit den Nummern 27-29 ausgegeben. Die individuelle Behandlung der Auswertungen erfolgt auf Basis der Auswertungen 23 und 24:

    - Auswertung 27 Lohnst.-Anmeld.-Werte f. Konsolidierung
    Die Auswertung 27 enthält die Werte, die für den jeweiligen Mandanten in die Konsolidierung einfließen. Die Auswertung 27 wird für den Konsolidierungs-Mandanten und die Konsolidierungs-Teilnehmer zusammen mit den übrigen Lohnauswertungen erstellt.

    - Auswertung 28 Lohnsteuer-Anmeldung (konsolidiert)
    Die Auswertung 28 wird erstellt, wenn keine Datenübermittlung durchgeführt werden soll. Das Formular entspricht dem amtlichen Vordruck und kann deshalb nicht die Einzelwerte der Konsolidierungsteilnehmer enthalten.

    - Auswertung 29 DÜ-Protokoll konsolidierte Lohnsteuer-Anmeldung
    Die Auswertung 29 wird als DÜ-Potokoll für den Konsolidierungs-Mandanten erstellt. Sie enthält die Werte, die sich aus dem Konsolidierungslauf ergeben und übermittelt werden.
    --------------

    Die Auswertung 27-29 müssen Sie bei einer Konsolidierung in der Auswertungssteuerung anlegen und lassen sich nicht auf "DÜ an Institutionen" schlüsseln. Das Programm wird Ihnen auch die Schlüsselung "DÜ an Institutionen" bei den genannten Auswertungen verweigern.
    Bei einer eingerichteten Konsolidierung wird weiterhin die Auswertung 23 übermittelt und die Auswertungen 27-29 resultieren aus der von Ihnen angelegten Konsolidierung der Lohnsteueranmeldung.


    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG