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Berufsgenossenschaften ab 2009

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    Einträge 16-30 / 40

    Seite 2 von 3

  • Dagmar Laddey
    08.01.2009 14:58 Uhr

    Hallo Newsgroup

    müssen wir uns bei dem Elster-Online Portal registieren wenn wir mit Lodas arbeiten und die Übermittlung der Lohnsteuer u. Lst.bescheinigungen über Datev geht.

    Vielen Dank für die Hilfe

    Viele Grüße
    D. Laddey

  • Alexandra Hota
    08.01.2009 15:17 Uhr

    Sehr geehrte Frau Laddey,

    bei der Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum sind Sie hier auf der sicheren Seite. Eine gesonderte Sicherheitsauthentifizierung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Alle Datenübermittlungen für Steuerdaten, die das DATEV-Rechenzentrum für Sie durchführt, werden automatisch immer authentifiziert, sicher und termingerecht für Sie übermittelt.

    Informationen zu den Authentifizierungsverfahren durch die Finanzverwaltung finden Sie im Dokument "Authentifizierungsverfahren bei der Elektronischen Datenübermittlung" (Dok.-Nr. 1020909)."

    Somit ist es nicht erforderlich eine Registrierung über das Elster-Online-Portal durchzuführen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Alexandra Hota
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Iliana Nedeltschew
    09.01.2009 13:34 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    im Programm Lohn und Gehalt (V.8.0), Unfallversicherung, Wahl des Verfahrens zur Stundenermittlung, habe ich bei einem Mitarbeiter abweichend vom Mandant "Stunden gemäß abger. Lohnarten" geschlüsselt. In der Entlohnung habe ich LA 2201 Aushilfslohn Betr. eingegeben. In der Kalendererfassung habe ich AS 1- Zeitlohn, LA - kein Angabe, Stunden - 8,00 eingetragen, weil der Mitarbeiter unterschiedliche Stundenzahl pro Monat arbeitet. Auf der Mandantenebene habe ich unter Lohnartenbesonderheiten bei LA 2201 folgende Angaben gemacht: Stunden für Statistik - keine Stunden, Stunden für BG - Ausweis der Stunden f. BG, LA - keine Angabe. Wenn ich Monatsabschluss durchführe, bekomme ich für die anderen Mitarebeiter eine Stundenaufstellung, aber für den beschriebenen Mitarbeiter leider keine. Wo habe ich was übersehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Iliana Nedeltschew

  • Daniela Eichler
    09.01.2009 14:32 Uhr

    Hallo Frau Nedeltschew,

    da die Lohnart 2201 eine Festbezugslohnart ist, können keine Stunden für die Stundenaufstellung der Berufsgenossenschaft herangezogen werden.

    Damit die Stunden - die Sie im Kalender mit AS 1 buchen - in die BG-Aufstellung fließen, muss bei diesem Mitarbeiter ein abweichendes Stundenermittlungsverfahren geschlüsselt werden.
    Bitte erfassen Sie beim Mitarbeiter unter Personaldaten l Sozialversicherung l Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Unfallversicherung im Feld "Stundenermittlung" den Punkt "Anwesenheitsstunden".


    Viele Grüße aus Nürnberg,

    Daniela Eichler
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Iliana Nedeltschew
    09.01.2009 14:48 Uhr

    Hallo Frau Eichler,

    danke für die Antwort. Ich habe die Stundenabrechnungsart geändert und trotzdem keine Stunden in der Abrechnungsaufstellung BG bekommen. Woran kann das liegen?

    Grüße
    Nedeltschew

  • Daniela Eichler
    09.01.2009 15:10 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    bei Änderungen des Stundenermittlungsverfahren ist eine Lohnabrechnung mit Nachberechnung auf 01/2008 erforderlich. Erst dann ändert sich die Stundenaufstellung der BG.

    Mit Frau Nedeltschew wurde dies telefonisch geklärt, da es hier noch eine Besonderheit bzgl. eines ausgetretenen Mitarbeiters zu beachten gab (Änderung des letzten abzurechnenden Monat).


    Viele Grüße und schönes Wochenende

    Daniela Eichler
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Wolfgang Gundolf
    14.01.2009 10:19 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    ich habe einen Manndanten, bei dem teilweise Stundenlöhne und teilweise Festbezüge abgerechnet werden.
    Kann ich für die BG die Verfahren "Stunden gem. abgerechneter Lohnarten" und "Anwesenheitsstunden" in Kombination anwenden?
    Wenn ja, wie wird das hinterlegt?

    MfG
    W. Gundolf

  • Daniela Eichler
    14.01.2009 11:09 Uhr

    Hallo Herr Gundolf,

    bitte schlüsseln Sie in Lohn und Gehalt auf Mandantenebene unter Sozialversicherung l Unfallversicherung zum Beispiel das Verfahren "Stunden gem. abgerechneter Lohnarten".
    Für die Festbezugsempfänger können Sie dann abweichend unter Stammdaten l Sozialversicherung l Allgemeine SV-Daten das abweichende Stundenermittlungsverfahren "Abwesenheitsstunden".

    Weitere Informationen finden Sie auch in der Hilfe vom Programm.

    Viele Grüße,

    Daniela Eichler
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Wolfgang Gundolf
    15.01.2009 10:51 Uhr

    Hallo Frau Eichler,

    ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    MfG
    W. Gundolf

  • Jens Mildner
    15.01.2009 11:36 Uhr

    Guten Tag,

    gibt es im LODAS eine Auswertung, mit der eine monatliche Kontrolle der für die DEÜV-Meldungen gespeicherten unfallversicherungsrechtlichen Werte möglich ist. Die üblichen Auswertungen (145, 146, etc.) kommen leider nur jährlich.

    Mit freundlichem Gruß
    Jens Mildner

  • Alexandra Hota
    15.01.2009 12:04 Uhr

    Hallo Herr Mildner,

    der Abruf der Auswertungen 145 und 146 ist auch während des Jahres jederzeit möglich. Die Auswertung beinhaltet dann kumuliert Daten bis einschließlich des Abrechnungsmonats. Ein temporärer Abruf für einzelne Monate (z.B. von 06/08 bis 07/08) ist nicht möglich, da für die BG die Werte immer kumuliert benötigt werden. Es kann immer nur der zuletzt abgerechnete Monat abgerufen werden.
    Der Abruf im Laufe des Jahres erfolgt über Mandantendaten | Temporäre Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant. Hier erfassen Sie z.B. nach der Januar Abrechnung, die Nummer der Auswertung, das Ausgabefach und den Termin, im Feld Datum von/ bis erfassen Sie jeweils 01/2009 und senden anschließend über Mandant | Daten senden nur Auswertungsabrufe (temp. Auswertungssteuerung).
    Nach einem Verarbeitungslauf stehen die Daten zur Rückübertragung bereit.

    Viele Grüße aus Nürnberg

    Alexandra Hota
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Uwe Lutz
    15.01.2009 13:39 Uhr

    Hallo Hrr Mildner,

    wenn Sie DATEV Unternehmen online einsetzen und für die SmartCard die entsprechenden Rechte/Auswertungen freigeschaltet sind, können Sie sich die Auswertungen auch direkt in Unternehmen online einsehen, ohne dass hierfür ein gesonderter Abruf erforderlich ist.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Petra Fischer
    15.01.2009 13:50 Uhr

    Hallo Herr Lutz,

    ich habe bei einem Mandanten gerade versuch diese Auswertung über Unternehmen online abzurufen. Leider ohnen Erfolg.
    Wie funktioniert das?

    Danke für Ihre Hilfe

    Fischer

  • Uwe Lutz
    15.01.2009 14:07 Uhr

    Hallo Frau Fischer,

    das scheint z.Zt. irgendwie nicht zu klappen - ich erhalte auf jeden Fall derzeit nur eine leere Seite als Ergebnis. Woran das liegt, kann ich Ihnen auch nicht mitteilen.

    Grundsätzlich findet sich die Auswertung unter Unternehmen online - Auswertungen Personalwirtschaft - Berufsgenossenschaften - Einzelaufstellung (RZ).

    Voraussetzung ist aber, dass diese Auswertung für den Mandante für die jeweilige SmartCard freigeschaltet ist.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Jens Reitter
    15.01.2009 14:10 Uhr

    Hallo Frau Fischer,

    sollten Sie das Programm LODAS im Einsatz haben, so prüfen Sie bitte unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen in der Registerkarte Unternehmen online, ob der Haken bei "Lohn-Auskunftssystem" gesetzt wurde. Beachten Sie auch die darunter liegende Zugriffsfrist des Mandanten (z.B. 0=Auswertungen sind sofort in Unternehmen online sichtbar / 5=in 5 Tagen sind die Auswertungen in Unternehmen online sichtbar).
    Die Rechteverwaltung, die Herr Lutz schon erwähnte, kann auch eine Ursache sein.

    Für Lohn und Gehalt müssen die Auswertungen lediglich an das Rechenzentrum gesendet werden. Diesen Daten werden in einer der 2 Rechenzentrumsläufen pro Tag in Unternehmen online eingespeichert.
    Die Rechteverwaltung würde auch hier in Frage kommen, wenn der Zugriff nicht funktioniert.

    Sie sehen, können mehrere Gründe dafür verantwortlich sein warum die Daten nicht eingesehen werden können.
    Zur Klärung können Sie uns/mir gerne die Anfrage, unter Angaben Ihrer Daten (Beraternummer etc.), über den Service-Kontakt online zukommen lassen.


    Mit freundlichen Grüße
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG