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    Einträge 1-11 / 11

    Seite 1 von 1

  • Jürgen Schwarze
    09.10.2008 11:39 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    hallo Datev,
    nachdem die Finanzverwaltung einen zusammenfassenden Erlass zur Definition und Behandlung von Arbeitgeberdarlehen herausgegeben hat und dabei überraschend die zu Jahresbeginn abgeschaffte Freigrenze wieder eingeführt hat, bitte ich um Auskunft, inwieweit und wann die Datev in den Lohnprogrammen die notwendigen Anpassungen vornimmt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Schwarze

  • Alexander H. Hermelink
    09.10.2008 12:20 Uhr

    mann mann mann... unser Job ist total spannend. Da ist Sprengmeister oder Hochseiltänzer nix gegen.

  • e d
    09.10.2008 13:13 Uhr

    Das nenne ich mal einen konstruktiven Beitrag ... <ablach>... Ich werf mich weg ...

  • Alexander H. Hermelink
    09.10.2008 14:43 Uhr

    Entschuldigung e d,

    Ich kann es für unsere hochgebildeten Freunde aus der konstruktiven Ecke am, geographisch betrachtet, unteren Ende der Newsgroup natürlich auch folgendermaßen ausdrücken:

    Für meine Person ist es nicht zu verstehen, dass zum 1.1. eines Jahres eine Freigrenze wegfällt, um sie dann 9 Monate später wieder einzuführen. Das lässt einmal mehr Zweifel an der Sorgfältigkeit aufkommen, welche sich der Gesetzgeber und die Verwaltung bei der Erstellung von Gesetzen und Richtlinien bedienen sollten. Dahingehend erfüllt mich, vorstehend mit den Worten "mann mann mann" zusammengefasst, das Erstaunen über die Wankelmütigkeit unserer Gesetzgebung.

    Resultierend aus diesem Erstaunen stellte ich im nachfolgendem Satze fest, dass die Arbeit, der ich nachgehe, nicht der Regelmäßigkeit unterworfen ist, welche bei den steuerberatenden Berufe landläufig vermutet wird. Die Tätigkeit ist so immer wieder gesetzlichen Neuerungen unterworfen, die unseren Beruf interessant machen. Synoptisch führte ich, wenngleich auch teilweise unzutreffend, einen Vergleich mit zwei anderen Berufsklassen an.

    Ich hoffe, e d, dass ich somit meine zugegebenermaßen flapsige und aus der Situation heraus geschriebene Äußerung hinreichend erläutert habe.

    Zur Thematik mal:

    Da es sich um eine Freigrenze handelt, würde ich zunächst einmal dazu übergehen, bei den betreffenden Fällen den Haken "Geldwerten Vorteil überwachen" aus dem Darlehen herauszunehmen. Eine Anpassung der PRogramme wird sicherlich kommen, ich denke, dass die DATEV ebenso davon überrascht wurde, wie auch wir.

    Mit sonnigen Grüßen,

    Alexander Hermelink

  • Gertrud Bocker
    09.10.2008 15:38 Uhr

    Ich glaube nicht, dass ed hinter diesem Beitrag steckt!

  • Alexander H. Hermelink
    09.10.2008 15:57 Uhr

    ... und wieder ein Beleg dafür, dass Klartextnamen was tolles sind ... Ich finde es seltsam, wenn sich jemand in der Anonymität verkriecht. Aber wir geraten off-topic...

  • Melanie Gall
    09.10.2008 16:31 Uhr

    Hallo Herr Schwarze,

    uns liegt die Informationen zum Arbeitgeber-Darlehen vor.

    Da die Information zur Steuer-Freigrenze von 2600,- unserer Meinung nach nicht eindeutig definiert ist, sind wir gerade dabei, diese zu überprüfen.
    Sobald wir genaueres dazu wissen, werden wir Sie zeitnah darüber informieren bzw. die Programme entsprechend anpassen.

    Bitte haben Sie daher noch etwas Geduld.

    Beste Grüße
    Melanie Gall
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Melanie Gall
    20.10.2008 10:50 Uhr

    Guten Morgen Herr Schwarze,

    ich habe ja versprochen, mich nochmal an dieser Stelle zur Freigrenze zu melden, sobald wir Näheres wissen.

    Die 2600 Euro-Grenze ist wieder anwendbar. Dies ist auch rückwirkend für 2008 möglich.

    Eine Programmänderung ist dazu nicht notwendig.
    Fällt das Darlehen unter die 2600 Euro Freigrenze, muss nur in dem Monat der Haken für die Berechnung des geldwerten Vorteils herausgenommen werden - wie es Herr Hermelink auch schon gepostet hat.

    Unser Dokument 1021132 (Darlehen - Abrechnung von Arbeitgeber-Darlehen) wurde bereits angepasst und das BMF-Schreiben integriert.

    Schöne sonnige Grüße

    Melanie Gall
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Uwe Lutz
    20.10.2008 12:57 Uhr
    Zitat von Melanie Gall


    Eine Programmänderung ist dazu nicht notwendig.

    Zumindest ein Hinweis auf dem Hinweis- und Fehlerprotokoll, dass die Grenze unterschritten ist und geprüft werden sollte, ob eine Versteuerung weiter erfolgen soll, wäre wünschenswert.

    Gruß
    Uwe Lutz

  • Sebastian Hornkamp
    20.10.2008 13:29 Uhr
    Zitat von Melanie Gall


    Eine Programmänderung ist dazu nicht notwendig.
    Fällt das Darlehen unter die 2600 Euro Freigrenze, muss nur in dem Monat der Haken für die Berechnung des geldwerten Vorteils herausgenommen werden - wie es Herr Hermelink auch schon gepostet hat.

    Leider scheint es doch nicht so einfach zu sein.
    Beim Versuch den Haken zu entfernen und dem anschließenden Ausführen einer Probeabrechnung in "Lohn und Gehalt V8.0" kommt Hinweis #LN05683: "Legen Sie fest, ob ... die Ermittlung des geldwerten Vorteils vom Programm überwacht werden soll. Wollen Sie die Eingabe korrigieren JA/Nein"
    Wenn ich diese Frage verneine wird der Haken wieder automatisch gesetzt.
    Wie kann ich dies umgehen?

    Gruß
    S.Hornkamp

  • Jens Reitter
    20.10.2008 15:08 Uhr

    Hallo Herr Hornkamp,

    es gibt in diesen Feldern immer 3 Auswahlmöglichkeiten:

    Graues Feld = kein "Status" vergeben
    Haken gesetzt = bedeutet Ja
    Weiß und leer = bedeute Nein

    Sie müssen das Häkchen entfernen und ggf. erneut anklicken, damit das Feld leer und weiß wird.
    Danach bekommen Sie diese Meldung nicht mehr und können die Probeabrechnung erstellen.

    @Herr Lutz: Wir werden den Punkt aufnehmen und uns zu einem späteren Zeitpunkt melden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG