Entschuldigung e d,
Ich kann es für unsere hochgebildeten Freunde aus der konstruktiven Ecke am, geographisch betrachtet, unteren Ende der Newsgroup natürlich auch folgendermaßen ausdrücken:
Für meine Person ist es nicht zu verstehen, dass zum 1.1. eines Jahres eine Freigrenze wegfällt, um sie dann 9 Monate später wieder einzuführen. Das lässt einmal mehr Zweifel an der Sorgfältigkeit aufkommen, welche sich der Gesetzgeber und die Verwaltung bei der Erstellung von Gesetzen und Richtlinien bedienen sollten. Dahingehend erfüllt mich, vorstehend mit den Worten "mann mann mann" zusammengefasst, das Erstaunen über die Wankelmütigkeit unserer Gesetzgebung.
Resultierend aus diesem Erstaunen stellte ich im nachfolgendem Satze fest, dass die Arbeit, der ich nachgehe, nicht der Regelmäßigkeit unterworfen ist, welche bei den steuerberatenden Berufe landläufig vermutet wird. Die Tätigkeit ist so immer wieder gesetzlichen Neuerungen unterworfen, die unseren Beruf interessant machen. Synoptisch führte ich, wenngleich auch teilweise unzutreffend, einen Vergleich mit zwei anderen Berufsklassen an.
Ich hoffe, e d, dass ich somit meine zugegebenermaßen flapsige und aus der Situation heraus geschriebene Äußerung hinreichend erläutert habe.
Zur Thematik mal:
Da es sich um eine Freigrenze handelt, würde ich zunächst einmal dazu übergehen, bei den betreffenden Fällen den Haken "Geldwerten Vorteil überwachen" aus dem Darlehen herauszunehmen. Eine Anpassung der PRogramme wird sicherlich kommen, ich denke, dass die DATEV ebenso davon überrascht wurde, wie auch wir.
Mit sonnigen Grüßen,
Alexander Hermelink