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Vergleichsnettoarbeitsentgelt

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Margit Teich
    14.10.2008 16:17 Uhr

    Hallo,
    hat eventuell jemand Erfahrung mit der Ermittlung des "Vergleichsnettoentgeltes"? Dieser Wert wird benötigt, wenn ein Mitarbeiter z.B. für die Pflege eines erkrankten Kindes Krankengeld von der Krankenkasse erhält. Wird dem Arbeitnehmer auch während der Unterbrechung Entgelt (z.B. Sachbezug) weiter gewährt, ist diese Berechnung erforderlich. Unter Punkt 1.3. in der entsprechenden Entgeltbescheinigung ist dann eine Abfragung dazu enthalten. In meinem speziellen Fall erhält der Mitarbeiter Gehalt zzgl. Firmenwagen zur privaten Nutzung. Dieser Sachbezug wird den ganzen Monat gewährt, er ist jedoch für 3 Tage für die Pflege des Kindes freigestellt?
    Mit den Erläuterungen der Entgeltbescheinigung komme ich leider nicht ganz klar, wer weiß mehr?

    MfG Frau Teich

  • Jens Reitter
    14.10.2008 18:31 Uhr

    Hallo Frau Teich,

    Informationen zu diesem Thema finden Sie im Dokument Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung und Bezug von Sozialleistungen - § 23c SGB IV (Dok. 1020983) unter dem Punkt 2.4 "Spalte Vergleichs-Netto-Entgelt".


    Viele Grüße
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssysteme
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