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- Rolf Willert24.10.2008 19:17 Uhr
Guten Tag,
wir nutzen seit vielen Jahren die DATEV-Kontenrahmen im DIN A6-Format im praktischen Miniordner.
Die Verzehnfachung des Preises ab 2009 für diese Kontenrahmen ist doch wohl hoffentlich ein Witz, oder?
Beste Grüße
Rolf Willert - Frank Schöneberg25.10.2008 15:13 Uhr
Hallo Herr Willert,
wir nehmen dazu am Montag Stellung.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Produktmarketing und Service
Betriebliches Rechnungswesen - Franz Knoop25.10.2008 15:22 Uhr
Guten Morgen,
wohl nicht, ich habe den Breif auch erhalten und das Papierteil obwohl manchmal sehr hilfreich sofort storniert. Jetzt nehmen wir den PDF Kontenrahmen - ich sowieso - aber ich weiß dass es am Telefon für die Mitarbeiter, es manchmal schneller geht die Schublade zu öffnen als die vielen Favoriten zu durchsuchen - aber das ist dann eben so.
Elektronik ist eben die Zukunft - ob die Umstellung über den Preis erzwungen werden muss - warten wir auf die für Montag versprochene Antwort.
herzliche Grüße
Franz Knoop
- Ralf Buch27.10.2008 14:33 Uhr
Hallo Herr Willert, Hallo Herr Knoop,
ich kann nachvollziehen, dass die Vervielfachung eines Preises zwangsläufig zu Unverständnis führt. Wenn Sie sich bitte aber z.B. die Kontenrahmenbeschreibung zum SKR04 zur Hand nehmen, doppelseitig bedruckt 220 Seiten, dann ist klar, dass die bisherigen 0,70 ct nicht annähernd den Aufwand decken. Und so verhält es sich in der Summe der betroffenen Artikel. Da die elektronische Welt inzwischen hinreichend komfortabel geworden ist, nutzen diesen kostenlos angebotenen Weg immer mehr Anwender.
Der Wunsch wie gewohnt die von DATEV angebotenen gedruckten Papierexemplare zu nutzen ist verständlich. Dass der Bezug künftig auf einem kostendeckenden Preisniveau erfolgt, hierzu bitte ich um Ihr Verständnis.Mit freundlichem Gruß
Ralf Buch
Produktmarketing und Service
Betriebliches Rechnungswesen - Manfred Engesser27.10.2008 18:10 Uhr
Serh geehrter Herr Buch,
ich habe nciht nachgeschaut, was der von Ihnen angesprochene 220 Seiten-Artikel künftig kostet.
Wir arbeiten z.B. gerne mit dem Standardkontenrahmen der DATEV, der 25 bedruckte Seiten hat. Dierser Artikel kostete uns bisher 0,26 oder rd 0,01 pro Seite. Künftig soll der Artikel 1,90 oder 0,076 pro Seite. Ich bin sicher der von uns genutzte Kontenrahmen wurde ein vielfaches gekauft gegenüber der von Ihnen geschilderten Kontenrahmenbeschreibung. Wir haben z.B. den Kontenrahmen kostenlos unseren Mandanten zur Verfügung gestellt, die mit Rechnungswesen compakt arbeiten. Nachdem die Software nicht unerheblich durch die DATEV verteuert wurde, kann ich jetzt auch noch meinem Mandanten erklären, dass ich künftig die Kontenrahmen aufgrund einer Versiebenfachung des Preises nicht mehr zur Verfügung stelle.
Ich meine der DATEV fehlt es immer mehr am Feingefühl, was die Kosten betrifft. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Massenartikel benutzt werden um Quersubventionierungen vorzunehmen. Oder liege ich mit meiner Befürchtung falsch, dass wir Käufer von Kontenrahmen die von der DATEV kostenlos angebotenen Papiertaschen und Schreibblöcke künftig mitbezahlen?
Der Ärger über diese Preiserhöhung ist auch deshalb bei mir so hoch, da ich seit einer Woche mich mit der DVD 20.00 herumschlage, weil Anwendungen nicht mehr sauber laufen oder die Laufzeiten zunächst katastrophal schlecht sind und wir Verbesserungen suchen müssen. Hier wird durch Kapazitätsbindung erheblich mehr Geld kaputt gemacht als mit der Preiserhöhung für Kontenrahmen. Insgesamt passt aber alles ins Bild, das die DATEV zur Zeit nach außen abgibt. - Die Preise werden höher und die Leistung nicht besser.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Engesser
Steuerberate - Peter Werner27.10.2008 22:17 Uhr
Hallo Herr Buch
Hallo Herr EngesserDie Antwort von Herrn Buch geht leider am Thema vorbei. Hier wurde nicht von einer Kontenrahmenbeschreibung sondern nur vom Kontenrahmen gesprochen. Der Kontenrahmen auf Papier sollte jeder Kanzlei in der Menge vorhandener Lizenzen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Herr Engesser liegt mit seiner Befürchtung nicht unbedingt falsch, dass Quersubventionen stattfinden. Nach 2-wöchiger Abwesenheit aus meinem Büro fand ich einen Berg von DATEV-Schriften vor, die ich nicht bestellt hatte und die mangels Interesse am Thema sofort in der Papiertonne landeten. Die darin angebotenen Dienstleistungen findet man gleichfalls in der elektronische Welt, die inzwischen hinreichend komfortabel geworden ist, deren Weg immer mehr Anwender kostenlos nutzen.
Eine Kostendeckung für viele Druckartikel wird niemals erreichbar sein. Würde man den Argumenten von Herrn Buch folgen, dürften die o.g. Datev-Schriften zukünftig auch eine Bepreisung erfahren.
Wir haben drei Beraternummern und erhalten Werbeschriften somit in dreifacher Ausführung. Ein Abbestellen dieser Lieferungen ist laut DATEV nicht möglich. Eine Verringerung dieser Schriften würde Kosten sparen. Bei einer Mischkalkulation würden dann z.B. die Kontenrahmen mindestens zum alten Preis lieferbar sein.Ich gehe davon aus, dass wir nicht die Einzigen sind, die mehr als eine Beraternummer haben und mit DATEV-Schriften überschwemmt werden.
Kontenrahmen sind Arbeitsmittel zur Nutzung der DATEV-Anwendung REWE. Eine kostenlose Überlassung wie oben angeregt ist überfällig.
Dem Ärger von Herrn Engesser hinsichtlich der Probleme mit der DVD 20.0 kann ich mich nicht anschließen da hier entsprechende Informationen fehlen. Bei uns läuft alles zufriedenstellend. Richtig ist, dass in einigen Bereichen (EO) Performanceverbesserungen endlich einmal in Angriff genommen werden müssen.
Herr Engesser ärgert sich über geplante Preiserhöhungen von Kontenrahmen und verbindet seinen Unmut darüber gleichzeitig mit anderen, vielleicht hausgemachten? Problemen. Verständlich wie ich meine. Wenn man sich über eine Sache ärgert, kommen fast automatisch andere Problemchen oder Probleme hoch. Manchmal mit ungewollten Rundumschlägen.
Der Beitrag von Herrn Engesser verdient eine grundsätzliche Diskussion.Schöne Grüße aus Berlin
Peter Werner
Hannelore Kneffel - No Name28.10.2008 08:47 Uhr
Hallo,
nur mal so nebenbei. Den Kontenrahmen gibt es doch als PDF in der Infodatenbank. Bei den Preisen von 1,90 lohnt sich doch ein doppelseitiger Ausdruck.
Manch einer hat sogar ein Kombigerät mit automatische Faltung, so dass gar kein Unterschied zu den Datev-Kontenrahmen mehr existiert.
Ich habe dieses PDF-Dokument übrigens schon vor Jahren per E-Mail an unsere selbstbuchenden Mandanten geschickt. Ob Sie das dann ausgedruckt haben, oder elektronsich weiter nutzten, war dann Ihrer persönlichen Arbeitsweise überlassen.MfG
No Name
- Andreas Briefs28.10.2008 11:53 Uhr
Hallo Herr Werner,
Hallo Frau Kneffel,
Wir haben drei Beraternummern und erhalten Werbeschriften somit in dreifacher Ausführung. Ein Abbestellen dieser Lieferungen ist laut DATEV nicht möglich.da würde ich nochmal bei DATEV nachhaken. Wir haben aus organisatorischen Gründen auch mehrere Beraternummern und konnten die "Informationsüberversorgung" ;-) durch die Kennzeichen "Informationsversogung: Keine Informationen. Informationsversorgung erfolgt über eine andere Beraternummer " (im Programm Mitgliedsdaten) und "Werbesperre" (über den Logistik-Center) ganz gut eindämmen.
Beste Grüße
Andreas Briefs - Frank Schoeneberg28.10.2008 12:26 Uhr
Zwischeninfo:
Hallo Herr Engesser,
hallo Frau Kneffel und Herr Werner,Sie werden von uns direkt kontaktiert, um zu einer Lösung zu kommen.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Produktmarketing und Service
Betriebliches Rechnungswesen - Frank Schoeneberg28.10.2008 19:07 Uhr
Hallo NG,
mit Herrn Engesser haben wir besprochen, dass wir die auftretenden Probleme bei der Installation individuell untersuchen.
Mit Herrn Werner wurden die DATEV-Informationen so eingerichtet, dass sie nur noch einmal zugesandt werden. Sollten Sie in Ihrer Kanzlei ähnliche Mehrfachsendungen erhalten und die Anzahl reduzieren wollen, setzen Sie sich bitte direkt mit unserem Logistik-Center in Verbindung. Selbstverständlich lassen sich Informationen auch so steuern, dass sie nur einmal in einer Kanzlei eintreffen - auch bei der Nutzung mehrerer Beraternummern. Natürlich ist auch eine weitere Filterung möglich.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Produktmarketing und Service
Betriebliches Rechnungswesen - Rolf Willert31.10.2008 19:16 Uhr
Herr Buch, der Wunsch nach Eine Kostendeckung aller Dienstleistungen für eine verursachungsgerechte Bepreisung ist nachvollziehbar und verständlich. Wenn ich dann aber gleichzeitig lese, dass seit 01.10.2008 die Bepreisung der Speicherung der Daten aus den Steuerprogrammen und aus Anlag gestrichen wurde, dann erkennt man leicht, wie hier quersubventioniert wird. Eine Kanzlei, die 1.000 Steuererklärungen aber keinerlei Kanzlei-Rechnungswesen-Bestände im Rechenzentrum archiviert, zahlt dafür nämlich keinen Cent.
Herr/Frau NoName, der Hinweis auf die PDF-Dokumente ist nett aber nicht neu. Es dürfte mir kaum gelingen, die Kontenrahmen so auszudrucken, dass sie in meinen DIN A6-DATEV-Kontenrahmen-Ordner passen. Ich fühle mich hier einfach nur abgezockt.
Beste Grüße
Rolf Willert - No Name03.11.2008 11:09 Uhr
Sehr geehrter Herr Willert
meine Antwort bezog sich eher auf die Aussage von Herrn Engesser.
Wir arbeiten z.B. gerne mit dem Standardkontenrahmen der DATEV, der 25 bedruckte Seiten hat. Dierser Artikel kostete uns bisher 0,26 oder rd 0,01 pro Seite. Künftig soll der Artikel 1,90 oder 0,076 pro Seite. Ich bin sicher der von uns genutzte Kontenrahmen wurde ein vielfaches gekauft gegenüber der von Ihnen geschilderten Kontenrahmenbeschreibung. Wir haben z.B. den Kontenrahmen kostenlos unseren Mandanten zur Verfügung gestellt, die mit Rechnungswesen compakt arbeiten. Nachdem die Software nicht unerheblich durch die DATEV verteuert wurde, kann ich jetzt auch noch meinem Mandanten erklären, dass ich künftig die Kontenrahmen aufgrund einer Versiebenfachung des Preises nicht mehr zur Verfügung stelle.Ich kenne den A6 Kontenrahmen nicht, aber selbst wenn man den Kontenrahmen von A4 auf A6 verkleinern würde, bräuchte man verdammt gute Augen.
Mit freundlichen Grüßen
(Herr) No Name