Hallo NG,
beim elektronischen Bankbuchen wird das Buchungsdatum der Buchungsvorschläge mit dem Buchungsdatum der Bank vorbelegt. Dieses Datum entspricht im Regelfall der Sortierung auf dem Papierkontoauszug und ermöglicht - im Gegensatz zum Valuta-/Wertstellungsdatum - die einfache Saldenabstimmung und Überprüfung der Vollständigkeit der elektronisch gebuchten Bankumsätze.
Aus diesen Gründen wird auch beim manuellen Bankbuchen dieses Datum in der Praxis heute am häufigsten verwendet.
In vielen Fällen entspricht das Buchungsdatum dem Wertstellungsdatum. Abweichungen gibt es beispielsweise bei Zinsabrechnungen, Scheckeinreichungen, Bar-Vorgängen sowie bei bestimmten wiederkehrenden Zahlungsvorgängen, wie Gehaltszahlungen.
Für bestimmte Anforderungen, z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Berechnung der Dauerschuldzinsen, ist es erforderlich, das Wertstellungsdatum des Bankumsatzes zu verwenden. Zu diesem Zweck wird in Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen im eingeblendeten Kontoumsatz das Wertstellungsdatum rechts neben dem Buchungsdatum angezeigt, wenn das Wertstellungsdatum abweicht.
In der Rechtssprechung existiert keine einheitliche Empfehlung, mit welchem Datum in der Finanzbuchführung gebucht werden soll.
Über die Systemebene ist es möglich, statt des Buchungsdatums das Wertstellungsdatum der Bankkontoumsätze im Buchungsvorschlag einzusteuern. Ist dies bei Ihnen erforderlich, setzen Sie sich bitte mit dem Anwenderservice Betriebliches Rechnungswesen in Verbindung. Sie erhalten dann eine Anleitung per Fax oder e-mail.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Produktmarketing und Service
Betriebliches Rechnungswesen