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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Frank Witte
    21.11.2008 09:45 Uhr

    Hallo DATEV, hallo NG,

    die Meldung #LN01240, beschrieben im Dokument 1013412, führt bei uns immer wieder zu Nachfragen und behindert somit den Arbeitsablauf. Die Meldung tritt immer dann auf, wenn die Institutionsverwaltung unter Aktualisierungsübesicht, Spalte: Folgeverarbeitet am PC, "Keine Änderungen" ausgibt und die gleiche Versionsnummer des Folgetages ausgibt. Danach liegen keine aktuelleren Institutionsdaten vor! Warum kommt dann diese Meldung?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Frank Witte, Steuerberater

  • Daniela Eichler
    21.11.2008 15:40 Uhr

    Hallo Herr Witte, hallo Newsgroup,

    der Sachverhalt wurde soeben mit Ihnen telefonisch geklärt.

    Die Ursache für die Ausgabe der Fehlermeldung möchte ich jedoch nicht vorenthalten:
    Die Meldung wird ausgegeben, wenn die Institutionsverwaltung (kurz: IV) ohne Änderungen aktualisiert wurde.
    Ursache: IV-Abrufdatum ist neuer als das in Lohn und Gehalt gespeicherte IV-Abrufdatum.

    Wird die Meldung zum Abgleich mit "Ja" bestätigt, werden die aktuellen Institutionsdaten in einem Vorgang übernommen.
    Klicken Sie auf "Nein", erfolgt die Aktualisierung während der Bearbeitung in Lohn und Gehalt.

    Zur Jahreswechselversion von Lohn und Gehalt wird eine zusätzliche Prüfung eingebaut, ob sich zum IV-Abrufdatum auch die Daten in der IV geändert haben.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

    Daniela Eichler
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Horst Jager
    11.12.2008 12:24 Uhr

    Darlehensvertrag eines Mitarbeiters verändern

    Für einen Mitarbeiter habe ich erstmalig mit der Abrechnung 07/2008 ein Arbeitgeberdarlehen eingegeben. Die Abrechnung der Tilgung und der Zinsberechnung erfolgte entsprechend der eingegeben Angaben.

    Nun teilt mir der Steuerberater mit, dass der ursprünglich eingegebene Darlehensbetrag zu hoch eingegeben wurde.

    In der Hilfe zu Lohn und Gehalt entnehme ich, dass eine rückwirkende Neuberechnung dieses Darlehens nicht möglich ist.

    Gibt hier dennoch eine Möglichkeit das Darlehen und eventuell auch die Zinsberechnung rückwirkend zu ändern?

  • Jens Reitter
    11.12.2008 13:01 Uhr

    Hallo Herr Jager,

    der Betrag kann manuell erhöht oder verringert werden (aktueller Restbetrag plus/minus Änderungsbetrag).
    Problematisch wird es bei der bereits abgerechneten Verzinsung. Hier kommt es auf die Art der Verzinsung an, in welcher Konstellation die Abrechnung erfolgt ist.
    Daher würde ich Sie gerne an unsere Service-Hotline für Lohn und Gehalt (0911/319-5600) verweisen, damit wir zusammen eine Lösung für Ihre Abrechnung erarbeiten können.

    Die Nachberechnungsmöglichkeit für das Darlehen haben wir in die Maßnahmenplanung 2009 aufgenommen. Wir werden über die bekannten Service-Kanäle informieren, sobald sich Neuerungen ergeben. Hier bitte ich Sie um etwas Geduld.


    Mit verschneiten Grüßen aus Nürnberg
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

    P.S.: Eine kleine Bitte von meiner Seite aus. Erfassen Sie für ein neue Anfrage ein neues Thema. So vermischen wir nicht unterschiedliche Themen unter einer Überschrift.