Guten Morgen,
ab Januar 2009 wird das bisherige Insolvenzgeld-Umlageverfahren (jährlich im Folgejahr durch die gesetzliche Unfallversicherung) durch eine Neuregelung abgelöst:
künftig muss die Umlage für das Insolvenzgeld - als Bestandteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags - monatlich abgeführt werden.
Der Beitrag auf Basis eines gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatzes wird von den Einzugsstellen der Krankenkassen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Der Beitragssatz ist aktuell noch nicht bekannt.
Die Beitragsnachweise für Januar 2009 werden den neuen Beitrag zur Insolvenzgeldumlage bereits beinhalten - genauso wie der geschätzte Beitragsnachweis, der auf der Basis der Dezember-Abrechnung 2008 erstellt wird.
Die neue Insolvenzgeldumlage wird in den Beitragsnachweisen ab Januar 2009 automatisch berücksichtigt.
Aktiv werden müssen Sie im Dezember nur dann, wenn der Mandant bzw. einzelne Arbeitnehmer von der Berechnung der Insolvenzgeldumlage ausgenommen werden sollen. Die neuen Felder sind in LODAS 8.0 enthalten.
Lesen Sie mehr im Dokument
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) - Insolvenzgeldumlage - Umsetzung in LODAS (Dokument 1035323)
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Beste Grüße
Melanie Gall
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG