Liebe Community,
ich wende mich heute an Sie, da ich im Internet und diversen anderen Foren leider keine Antwort erhalten konnte. Bitte verzeihen Sie mir das "Eindringen" als Unwissende in Ihre Community. Sehr gerne würde die Gebührenordnung der Steuerberater verstehen können. Ich versuche, meine Gedanken und den "Rechenweg" möglichst klar zu formulieren:
Die Gebühr beträgt gemäß der StBGebVO, die ich bereits im Internet gefunden habe:
Für die Aufstelung des Jahresabschlusses (Bilanz und G- & V) 10/10 bis 40/40 Gebühr.
Dann steht da noch was von "einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2)"
Wenn ich die Tabelle aufmache, steht da ein "Gegenstandswert". Nehmen wir mal das Beispiel von 100.000 EUR. Und dann wäre die 10/10 Gebühr nach meiner Berechnung 296,- EUR. Wenn ich das dann x 4 nehme (40/40 Gebühr) erhalte ich eine Spanne von 296,- EUR bis 1.184,- EUR.
Was mich dabei stutzig macht ist die große Differenz. Habe ich richtig gerechnet?
Dann steht was von:
.. für die "Beratendende Mitwirkung bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses" 2/10 bis 10/10 Gebühr
und
"Zusammenstellung eines Jahresabschlusses aus übergebenen Endzahlen" 2/10 bis 6/10 Gebühr
Wenn Sie mir eventuell noch den Unterschied zwischen der "beratenden Mitwirkung" und der "Zusammenstellung eines Jahresabschlusses aus übergebenen Endzahlen" erklären würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Simone Reith