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- Heinz Höller09.12.2008 13:16 Uhr
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach dem Urteil aus Karlsruhe zur Pendlerpauschale stellen sich mir die folgenden Fragen, wobei ich gerne wüsste, wie die Kollegenschaft allgemein damit umgeht.
An meine mir bekannten Kollegen aus regionalen Arbeitskreisen habe ich folgende Fragen gestellt:
Der Arbeitgeber-Zuschuss zu den Kosten der Fahrten Wohnung-Arbeit wurde ab dem ersten Kilometer Steuerpflichtig und SV-pflichtig abgerechnet.
a) korrigiert Ihr hinsichtlich der Lohnsteuer die Abrechnungen 1 - 11/2008 ?
b) korrigiert Ihr auch 2007 ?
c) überlasst Ihr das der Einkommensteuerveranlagung 2007 und 2008 ?
d) korrigiert Ihr die SV-Beiträge auf diesen Lohnbestandteil in 2008 und 2007 ?
e) überlasst Ihr diese Korrekturen einer SV-Prüfung ? ( Verjährungsfristen beachten )Plant die DATEV hier eine Unterstützung ?
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen!
Nun möchte ich zu diesem Thema eine grössere Diskussionsrunde anstossen, um eine allgemeine Meinungsbildung zu erreichen.
Mit kollegialen Grüssen
Heinz Höller
Steuerberater - Armin Wolf09.12.2008 14:12 Uhr
Im Prinzip muß jede Bilanz eines Einzelunternehmers geändert werden, wo eine private PKW- Nutzung mit Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte berechnet wurde. Wer kommt eigentlich für die Kosten (ca. 1 Stunde Zeitaufwand für das komplette Durchführen der Änderung pro Bilanz) auf? Immerhin geht es um mehr als 1.000 EUR Privatentnahme bei 20 km.
- Sabin Mayer09.12.2008 14:36 Uhr
Liebe NG,
wennich auf die schnelle die Meldungen richtig gelesen habe, haben die Richter dem Gesetzgeber wohl die Möglichkeit gelassen das Gesetz rückwirkend also auf den 01.01.2007 so zu ändern das die verfassungsrechtlichen bedenken ausgeräumt sind.
Mal sehen wie sich das BmF dazu äussert.
LG
- Jens Ihme09.12.2008 14:51 Uhr
Hallo NG,
siehe Seiten BMF:http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Mobilitaet__und__Reisen/003__urteil__Pendlerpauschale.html?__nnn=true
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54020/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2008/12/20080912__PM65.htmlTenor 0,30 ab 01.01.2007 für alle, Antrag auf Änderung von bestandskräftigen Bescheiden.
MfG
Jens Ihme
- Fritzen Josef09.12.2008 14:52 Uhr
Müssen Bilanzen berichtigt werden? Ich denke nein: Der Ansatz war subjektiv richtig (BFH Urteil vom 23.01.2008 - I R 40/07):
Leitsatz
1. Eine Bilanz kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert ("berichtigt") werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands im Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818).
2. Eine Bilanz kann nicht mit dem Ziel eines niedrigeren Gewinnausweises nach .....
Sich an das Gesetz zu halten kann nur dem Erkenntnisstands im Zeitpunkt der Bilanz-Erstellung und damit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.
Demnach sind die Bilanzen nicht zu berichtigen, vielmehr sind die Forderungen aus SV und LSt. in 2008 einzubuchen, wenn dann in 2008 noch geändert wird.
Andere Meinungen willkommen!
Nach Auskunft unserer Lohnbuchhaltung kann nach dem Jahreswechsel auf 2009 der Lohn 2007 nicht mehr nachberechnet werden. Ich hoffe die DATEV lässt uns nicht im Stich und arbeit schnell, wir brauchen zügig ein Update um den Sachverhalt noch in 2008 erfassen zu können. Schon in Interesse unser Mandanten.
- Sabine Mayer09.12.2008 15:11 Uhr
Sehr geehrter Herr Ihme,
bitte wo steht geschrieben das auch bestandskräftige Bescheide geändert werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Danke
- Daniela Eichler09.12.2008 15:25 Uhr
Hallo Newsgroup,
auch wir möchten kurz Stellung hierzu nehmen.
Derzeit wird der Sachverhalt geprüft.Sobald wir amtliche Informationen haben, werden wir Sie auch an dieser Stelle informieren.
Viele GrüßeDaniela Eichler
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG - Armin Wolf09.12.2008 16:00 Uhr
Müssen Bilanzen berichtigt werden? Ich denke nein:
In erster Linie dachte ich an die Abschlüsse, die hausintern bereits komplett fertig sind, wo aber die Erklärungen noch nicht abgegeben sind, da es sich um abweichende Wirtschaftsjahre 07/08 handelt. In der hausinternen Kalkulation ist keine komplette Änderung enthalten, die nur deswegen fällig wird, da unsere Politiker nicht fähig sind, verfassungsgerechte Steuergesetze zu verabschieden.
Eine Änderung im Eigenverbrauch bewirkt nun Mal eine Änderung in allen Steuerprogrammen, so daß fast alle Auswertungen neu erstellt werden müssen.
Ein Hoch auf diejenigen, die in Biber alles automatisiert haben.Wie kann diese Zusatzarbeit berechnet werden?
Immerhin bringt es dem Mandanten neben der Gewinnauswirkung bis zu EUR 200 weniger Mehrwertsteuerzahllast.
- Susanne Kohl10.12.2008 09:57 Uhr
Hallo NG!
Erst einmal finde ich, dass die Diskussion über Bilanzkorrekturen nicht in die Newsgroup Personalwirtschaft gehört, obwohl ich die Beiträge auch interessant finde. Nun aber zum eigentlichen Thema:
Zu a): Ich werde die Abrechnungen 2008 korrigieren
Zu b): 2007 werde ich nicht korrigieren, dazu Zitat Haufe: Eine nachträgliche Pauschalierung der Arbeitgeberleistungen für 2007 ist trotz der Feststellung der Verfassungswidrigkeit....ausgeschlossen. Durch die erteilte Lohnsteuerbescheinigung 2007 ist das Lohnsteuerverfahren seitens des AG gesetzlich abgeschlossen.
Zu d): ??
Bin auf die Lösung der Datev gespannt und warte auf ein Update :-)Kollegiale Grüße sendet
S. Kohl - Matthias Ryll10.12.2008 13:00 Uhr
Hallo NG!
Erst einmal finde ich, dass die Diskussion über Bilanzkorrekturen nicht in die Newsgroup Personalwirtschaft gehört, obwohl ich die Beiträge auch interessant finde. Nun aber zum eigentlichen Thema:
Zu a): Ich werde die Abrechnungen 2008 korrigieren
Zu b): 2007 werde ich nicht korrigieren, dazu Zitat Haufe: Eine nachträgliche Pauschalierung der Arbeitgeberleistungen für 2007 ist trotz der Feststellung der Verfassungswidrigkeit....ausgeschlossen. Durch die erteilte Lohnsteuerbescheinigung 2007 ist das Lohnsteuerverfahren seitens des AG gesetzlich abgeschlossen.
Zu d): ??
Bin auf die Lösung der Datev gespannt und warte auf ein Update :-)Kollegiale Grüße sendet
S. KohlIst ja nicht so das die Zeit drängt und ich würde eine baldige Entscheidung durch DATEV begrüßen wie das Programmtechnisch umgesetzt wird. Ich sehe das auch so das 2008 durch die Lohnabrechnung korrigiert wird.
- Margit Teich10.12.2008 13:38 Uhr
Hallo NG,
Achtung bei Korrekturen:
Wenn für den Arbeitnehmer bereits Entgeltmeldungen erstellt worden sind bzw. in absehbarer Zeit zu erstellen sind. Bei größeren Entfernungen ändert sich damit eventuell auch die Beitragsbemessungsgrenze - und somit die Berechnung von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Pflege des Kindes.Eventuell kommen noch nähere "Verhaltensweisen" in den nächsten Tagen, obwohl uns nicht mehr viele Tage bleiben.
An Karlsruhe jedenfalls "Vielen Dank für dieses Geschenk!!"
Viele Grüße
Frau Teich - Petra Klein10.12.2008 16:55 Uhr
Hallo zusammen,
jetzt ist es raus:
Nach dem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 2 BvL 1/07) vom 09.12.2008 ist § 9 Abs. 2 S. 1 und S. 2 EStG in der seit 01.01.2007 geltenden Fassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar!Klar ist, dass sich für den Gesetzgeber daraus die Verpflichtung ergibt, rückwirkend die Rechtslage verfassungsgemäß umzugestalten, d.h. rückwirkend ab 01.01.2007 den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Nach heutigen Pressemitteilungen des BMF gilt damit ab dem 01.01.2009 automatisch wieder das bis zum 31.12.06 geltende Recht.
Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, wird die Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden.
Viel spannender ist im Moment allerdings Frage, wie denn die tatsächliche Abwicklung für die Jahre 2007 und 2008 aussehen muss/sollte/kann - und natürlich vor allem wie wirkt sich das auf die jeweiligen Lohnprogramme aus.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Analyse des Urteils und bewerten die sich daraus ergebenden Konsequenzen, um die für Sie beste und einfachste Lösung in den DATEV-Lohnprogrammen bereit zu stellen.
Selbstverständlich wollen und müssen wir dabei alle Faktoren berücksichtigen, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die eine Sache die bestmögliche Umsetzung ist jedoch eine andere. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis.
Die Ergebnisse unserer Recherchen und die Umsetzung in den Lohnprogrammen stellen wir Ihnen so schnell wie möglich in der Informations-Datenbank im Dokument "Fahrtkostenzuschüsse und Jobticket: Entfernungspauschale verfassungswidrig!" (Dok.-Nr. 1035103) zur Verfügung.
Mit freundlchen Grüßen
DATEV eG
Produktmarketing und Service PersonalwirtschaftPetra Klein
- Daniela Eichler11.12.2008 15:03 Uhr
Hallo Newsgroup,
das Dokument 1035103 "Fahrtkostenzuschüsse und Jobticket: Entfernungspauschale verfassungswidrig" wurde vor wenigen Minuten aktualisiert.
Das Dokument beinhaltet
- die rechtlichen Hintergründe
- wie ist das "Problem" entstanden?
- die Umsetzung der Konsequenzen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in LODAS und Lohn und Gehalt (2007 - 2009) ergeben.
Vorweihnachtliche Grüße,Daniela Eichler
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG - Markus Niklitschek11.12.2008 18:04 Uhr
Danke für die umfassende Info.
Mich würde die Gesetzesgrundlage für die Nichtdurchführung der Pauschalversteuerung interessieren.
Gruß und Danke
MNi
- Karin Richter11.12.2008 21:57 Uhr
Geht das: In LODAS Lohnkonto offenhalten?
Der Steuerberaterverband schreibt heute: "... Der DStV empfiehlt, die Abrechnung für den Monat Dezember 2008 nach den vom BVErfG aufgestellten Grundsätzen vorzunehmen. Die Korrektur der (noch offenen) Lohnabrechnungen ab Januar 2008 sollte möglich sein. Es ist anzunehmen, dass sich das BMF in naher Zukunft zu dieser Problematik äußern wird. Bis dahin empfiehlt es sich, die Lohnkonten zunächst noch nicht abzuschließen."
Ich müsste am 18.12.2008 abrechnen, weiß aber nicht, wie man in LODAS das Lohnkonto offen halten kann. Selbst die Unterdrückung oder zeitliche Verschiebung der Lohnsteuerbescheinigung konnte ich nirgends finden.
Geht das denn?