Hallo Herr Schindler,
eine Übersicht, welche Arbeitgeber / Unternehmen tatsächlich verpflichtet sind, eine Sofortmeldung zu erstellen, haben wir für Sie im Dokument Sofortmeldung ab Januar 2009 - Tabelle der betroffenen Wirtschaftszweige (Dok.-Nr. 1015105) bereit gestellt.
Im Dokument "Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen" (Dok.-Nr. 1011662) finden Sie unter dem Punkt 1.2.2 - Zweites Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze - Sofortmeldung zusätzlich folgenden Hinweis:
Auskunft für Arbeitgeber:
Bei Fragen zur Vergabe der Betriebsnummer und der Zuordnung zu den entsprechenden Wirtschaftszweigen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
D - 66121 Saarbrücken
Tel.: 01801 / 664466
Fax: 0681 / 849499
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Nach unseren Informationen ist geplant, dass die betroffenen Arbeitgeber von der Rentenversicherung-Bund auf der Basis der Zuordnung der Wirtschaftszweige angeschrieben werden. Die Versandaktion soll Ende Dezember beginnen und Anfang Januar 2009 enden. In dem Schreiben soll wohl auf eine Servicenummer hingewiesen (kostenlose 0800-Nummer) werden, die zu dem jeweils zuständigen regionalen Rentenversicherungsträger verweist - auf Basis der Postleitzahl des Arbeitgebers.
Die Rentenversicherung hat ein entsprechendes Internet-Portal zur Sofortmeldung in Vorbereitung.
Nach derzeitigem Wissensstand soll das Portal über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund erreichbar sein.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
DATEV eG
Produktmarketing und Service Personalwirtschaft
Petra Klein