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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Siegfried Schindler
    18.12.2008 12:16 Uhr

    Ab 01.01.2009 sollen die Sofortmeldungen für bestimmte Branchen wieder eingeführt werden, u.a. wird hier das Baugewerbe aufgelistet. Gibt es inzwischen eine genauere Definition von Baugewerbe? Meint das nur das Bauhauptgewerbe oder auch Baunebengewerbe, wie GaLa, Gerüstbau, Maler, Dachdecker? Anfang Dezenber bei unserem Jahreswechselseminar Lodas stand hier noch nichts genaues fest, wie ist das jetzt?

  • Petra Klein
    18.12.2008 12:39 Uhr

    Hallo Herr Schindler,

    eine Übersicht, welche Arbeitgeber / Unternehmen tatsächlich verpflichtet sind, eine Sofortmeldung zu erstellen, haben wir für Sie im Dokument Sofortmeldung ab Januar 2009 - Tabelle der betroffenen Wirtschaftszweige (Dok.-Nr. 1015105) bereit gestellt.

    Im Dokument "Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen" (Dok.-Nr. 1011662) finden Sie unter dem Punkt 1.2.2 - Zweites Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze - Sofortmeldung zusätzlich folgenden Hinweis:

    Auskunft für Arbeitgeber:
    Bei Fragen zur Vergabe der Betriebsnummer und der Zuordnung zu den entsprechenden Wirtschaftszweigen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

    Betriebsnummern-Service
    Eschberger Weg 68
    D - 66121 Saarbrücken

    Tel.: 01801 / 664466
    Fax: 0681 / 849499
    E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

    Nach unseren Informationen ist geplant, dass die betroffenen Arbeitgeber von der Rentenversicherung-Bund auf der Basis der Zuordnung der Wirtschaftszweige angeschrieben werden. Die Versandaktion soll Ende Dezember beginnen und Anfang Januar 2009 enden. In dem Schreiben soll wohl auf eine Servicenummer hingewiesen (kostenlose 0800-Nummer) werden, die zu dem jeweils zuständigen regionalen Rentenversicherungsträger verweist - auf Basis der Postleitzahl des Arbeitgebers.

    Die Rentenversicherung hat ein entsprechendes Internet-Portal zur Sofortmeldung in Vorbereitung.
    Nach derzeitigem Wissensstand soll das Portal über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund erreichbar sein.

    Freundliche Grüße aus Nürnberg

    DATEV eG
    Produktmarketing und Service Personalwirtschaft
    Petra Klein

  • Margit Teich
    18.12.2008 14:23 Uhr

    Hallo,

    wenn die Information an die Wirtschaftsgruppe gebunden ist, erhalten dann auch die Firmen, die bisher noch nicht als "Arbeitsgeber" registriert wurden, diese Hinweise?
    Unsres Erachtens nach sollten auch diese Firmen der betroffenen Wirtschaftsgruppen informiert werden, da sich diese Inhaber mit der "Personalproblematik" noch nicht befasst haben. Natürlich wäre hier ein enormer Verwaltungsaufwand erforderlich, da beim Rententräger noch keine Arbeitgeber Nummer vorliegt.
    Es ist ja in der Praxis doch oft so, dass bei Mitarbeitereinstellung erst danach der ganze Meldevorgang in Gang gesetzt wird.


    MfG
    Frau Teich

  • Petra Klein
    18.12.2008 15:43 Uhr

    Hallo Frau Teich,

    auf die von Ihnen angesprochene Informationspolitik hat DATEV keinen Einfluss.

    Was aber die Meldevorgänge betrifft, empfehlen wir Ihnen ab Januar 2009 dringend, Ihre Mandanten für die Sofortmeldung zu sensibilisieren.
    Denn in der Regel sind Sofortmeldungen zwischen den einzelnen Lohnabrechnungen erforderlich.
    Die zeitliche Planung der einzelnen Mandanten sollte diesen "Zusatzaufwand" ab 2009 auf jeden Fall beinhalten.
    Das könnte sonst teuer werden, denn fehlende, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Sofortmeldungen sind ein eindeutiger Verdachtsmoment für Schwarzarbeit und können als Ordnungswidrigkeit mit hoher Geldbuße geahndet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Petra Klein
    DATEV eG
    Produktmarketing und Service Personalwirtschaft

  • Siegfried Schindler
    02.01.2009 11:21 Uhr

    Ich habe eben mit der Post ein Datev-Schreiben erhalten, in dem es heißt: "...Fest steht, dass die Sofortmeldung auch für Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus, die winterbeschäftigungsumlagepflichtig sind, abzugeben ist. ..." Einer der beiden in der Anlage aufgeführten Mandanten mit Baulohnabrechnung ist ein Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus, allerdings lediglich ausbildungsumlagepflichtig, nicht winterbeschäftigungsumlagepflichtig. Ich verstehe das jetzt so, dass dieser Mandant dann nicht von der Sofortmeldung betroffen ist. Allerdings bin ich leicht verwirrt, da ich die Winterbeschäftigungsumlage bei Datev auch nicht geschlüsselt habe und trotzdem von Datev für diesen Mandanten informiert werde. Frage: Sofortmeldung - ja oder nein?

  • Stefan Ebert
    02.01.2009 13:00 Uhr

    Hallo Herr Schindler,

    diese Frage können wir Ihnen leider nicht mit letzter Sicherheit beantworten.
    Wir haben in diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Mandant nach unserem Kenntnisstand Sofortmeldepflichtig wäre.
    In der Zwischenzeit schreibt die Deutsche Rentenversicherung die Arbeitgeber an. In diesem Schreiben ist eine Telefonnummer angegeben, an die Sie sich wenden können:
    0800 10 00 48 00

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keinerlei Rechtssichere Aussagen treffen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Ebert
    DATEV eG
    Produktmarketing uns Service Personalwirtschaft