Hallo,
ich habe eine Gehaltsabrechnung für einen Privathaushalt und auch für Grundstücksverwaltungen zu erstellen. In dem Privathaushalt ist eine Haushalthilfe über 400 EUR mtl. angestellt - und demnach wie ein normaler Arbeitnehmer zu behandeln. Dazu gehört außer der Anmeldung zur SV auch die Anmeldung des Mandanten (Privathaushalt) an die zugehörige Berufsgenossenschaft. Dies erfolgt in unserer Kanzlei formlos. Die Berufsgenossenschaft, die ich dann aussuche (in dem Fall Privathaushalt) schreibt dann den Mandanten an und fordert Angaben, die eine Zuordnung ermöglichen. Wäre meine Auswahl falsch, würde die Berufsgenossenschaft dies mitteilen. Ebenso habe ich für Grundstücksverwaltungen, in denen "Hausmeister" im Rahmen der geringfügigkeit beschäftigt sind, vorsorglich formlos bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Damit mir dann automatisch die Mitgliedsnummer, der Lohnnachweis zugestellt. In meinen Fällen habe die Verwaltungsberufsgenossenschaft angeschrieben. Natürlich erfolgt dann eventuell die Veranlagung mit dem Mindestbeitrag der BG, aber bei Außenprüfungen durch den Rententräger, die künftig auch die Belange der BG mit abprüfen, denke ich, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Bei uns gehört die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft im allgemeinen zum Service der Kanzlei.
MfG Frau Teich