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Konjunkturpaket II / unterjährige Änderung der Jahressteuer

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Armin Wolf
    13.01.2009 11:04 Uhr

    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/372130

    ________ Zitat Beginn
    Berlin (dpa) - Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf ein zweites Konjunkturpaket verständigt. Es hat ein Volumen von rund 50 Milliarden Euro für 2009 und 2010. Eckpunkte des Programms «Beschäftigung und Stabilität»:

    STEUERN: Die Einkommensteuer-Last soll um insgesamt neun Milliarden Euro gesenkt werden. Sie soll aber erst zum 1. Juli dieses Jahres kommen - weshalb die Entlastung 2009 nur drei Milliarden und 2010 sechs Milliarden Euro umfasst. Der Grundfreibetrag wird von 7664 auf 8004 Euro angehoben. Zudem wird der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Alle Steuerzahler werden gleich entlastet.
    [...weitere Punkte ...]
    ________ Zitat Ende


    Frage: Wie wird in der Praxis die unterjährige Änderung der Jahressteuer vollzogen?

  • Heinz Höller
    13.01.2009 13:47 Uhr

    Hallo zusammen,

    wenn man die fachlich hochqualifizierte Aussage der Politiker ernst nehmen würde, müsste zum 30.06.2009 eine Halbjahreseinkommensteuererklärung erstellt werden..................

    Damit verbunden ist natürlich eine Halbjahresgewinnermittlung!

    Das gibt wieder richtig Arbeit für uns fristendruckgeplagte Berater.

    Aber zum Glück muss man nicht alles glauben, was so publikumswirksam verbreitet wird !

    Also warten wir es ab, vielleicht genügt ja auch eine gewissenhafte Schätzung.

    Oder Herr Steinbrück lässt uns mitteilen, was eigentlich gemeint war.

    Übrigens, das neue Erbschaftsteuerrecht ist eine schöne Arbeitsbeschaffungsmassnahme für uns Berater, wenn es um die Firmenbewertung geht. Der Regelzinssatz führt ja im Regelfall zu überhöhten Werten, da helfen nur Bewertungen durch den Berater.

    Jetzt fehlt nur noch ein handhabbares Programm von DATEV, die bisherige Lösung ist noch "gewöhnungsbedürftig", es gibt Zweifel, ob diese DATEV-Methode zu Ergebnissen führt, welche von der Finanzverwaltung ( und den Mandanten !!! ) akzeptiert wird.

    Schöne Grüsse

    Heinz Höller


  • Petra Klein
    13.01.2009 14:51 Uhr

    Hallo Herr Wolf,

    bisher liegen die Informationen zum zweiten Konjunkturpaket lediglich aus der Presse vor.

    Vor der Umsetzung in die Lohnprogramme sind einige gesetzliche Änderungen unter Dach und Fach zu bringen.
    Diesen folgen in der Regel die entsprechenden Ausführungsbestimmungen, die uns allen sagen, was tatsächlich in der Praxis wie gemeint war.

    Bis dahin ist es noch ein weiter Weg.

    Freundliche Grüße aus Nürnberg

    Petra Klein
    DATEV eG
    Produktmarketing und Service Personalwirtschaft

  • Armin Wolf
    13.01.2009 17:16 Uhr

    http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1231846621.82&portal=Personal&topic=HLGO&topicView=Lohn%20%26%20Gehalt

    --- Zitat Beginn
    Der im Jahr 2005 von 16 auf 15 % reduzierte Eingangssteuersatz wird ab Januar 2009 um einen weiteren Punkt auf 14 % gesenkt

    Der Grundfreibetrag gem. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG steigt rückwirkend zum 1. Januar 2009 um 170 auf 7.834 EUR. Erst ab dem Veranlagungszeitraum 2010 steigt der Grundfreibetrag dann auf 8.004 EUR.
    --- Zitat Ende