Hallo,
wir haben einen Mandanten, welcher einige DATEV Programme für Unternehmen einsetzt und in diesem Zusammenhang den Lizenz-Server nutzt. Aus technischen Gründen müssen wir nun das bisherige Master-SWM (Parallel-Port) gegen ein neues USB-Modul auswechseln. Eine Änderung des Master-SWM muss ja bei der DATEV beantragt werden und wird anschließend durch einen erneuten Rechteabruf aktiviert.
Doch genau hier liegt meine Frage: Der Mandant hat selbst keine Möglichkeit zur DÜ, d.h. er bekommt zusammen mit den Installations-CDs auch immer eine Lizenz-CD von der DATEV geliefert. Wie funktioniert denn hier dann der notwendige "Rechteabruf" bei Wechsel des Master-SWM?
Eine Möglichkeit die ich mir schon überlegt hatte ist folgende: Wir können ja ebenfalls über unsere Kanzlei die Zugriffsrechte für den Mandanten abrufen (er hat eine eigene Unterberaternummer) und exportieren. Reicht dann ein dortiger Import für den Wechsel des Master-SWM aus? Oder muss die DATEV in diesem Fall wieder eine aktualisierte Lizenz-CD schicken?
Gruß,
Hilmar Acker