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Ergebnisverwendung § 4 III EStG-Rechner

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Stefan Langheinrich
    15.01.2009 08:52 Uhr

    Hallo,

    warum ist die oben angesprochene neue Auswertungsmöglichkeit nicht für den Ärzte- und Zahnärztekontenrahmen (Gemeinschaftspraxen) eingerichtet worden oder bin ich nur falsch informiert?

    VG

    SL

  • Barbara Raile
    15.01.2009 16:31 Uhr

    Hallo Herr Langheinrich,

    Die Kontenrahmen für Ärzte (SKR 81) und Zahnärzte (SKR 80) haben bisher die für die Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung notwendigen Konten noch nicht enthalten. Um diese Auswertungen erstellen zu können haben wir in diese Kontenrahmen die notwendigen Konten ab Buchungsjahr 2009 eingeführt.

    Die Gewinnermittlung für 2009 wird Anfang 2010 erstellt. Wir werden dann zum nächsten Jahreswechsel (2009/2010) auch bei den Kontenrahmen SKR 80/81 diese Auswertungen anbieten.

    Wir möchten aber hier gleich die Gelegenheit nutzen und Sie um Ihre Meinung bitten. Bisher unterscheiden sich die Gliederungen der Gewinnermittlungen für Freiberufler je nach SKR voneinander. Die Gliederung des SKR 03 ist mit der Gliederung des SKR 04 identisch, während der SKR 80 und auch der SKR 81 in einigen Punkten davon abweichen.
    Da ja nun die Gewinnermittlung die Basis für das Formular EÜR ist und dieses für alle Mandanten (unabhängig vom SKR) identisch ist, stellt sich die Frage, ob eine unterschiedliche Gliederung der Gewinnermittlung weiterhin notwendig ist.
    Was meinen Sie?


    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara Raile
    Produktmarketing und Service
    Betriebliches Rechnungswesen
    Jahresabschluss

  • Siegmar Kost
    16.01.2009 14:30 Uhr

    Hallo FRau Raile,

    ich fühle mich jetzt mal angesprochen. Ich bin für Standards und Vereinheitlichung. Ich finde, es wäre gut, wenn alle Gliederungen (auch für Freiberufler und Ärzte) gleich wären.
    Schönes WE
    Siegmar Kost