Hallo Herr Langheinrich,
Die Kontenrahmen für Ärzte (SKR 81) und Zahnärzte (SKR 80) haben bisher die für die Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung notwendigen Konten noch nicht enthalten. Um diese Auswertungen erstellen zu können haben wir in diese Kontenrahmen die notwendigen Konten ab Buchungsjahr 2009 eingeführt.
Die Gewinnermittlung für 2009 wird Anfang 2010 erstellt. Wir werden dann zum nächsten Jahreswechsel (2009/2010) auch bei den Kontenrahmen SKR 80/81 diese Auswertungen anbieten.
Wir möchten aber hier gleich die Gelegenheit nutzen und Sie um Ihre Meinung bitten. Bisher unterscheiden sich die Gliederungen der Gewinnermittlungen für Freiberufler je nach SKR voneinander. Die Gliederung des SKR 03 ist mit der Gliederung des SKR 04 identisch, während der SKR 80 und auch der SKR 81 in einigen Punkten davon abweichen.
Da ja nun die Gewinnermittlung die Basis für das Formular EÜR ist und dieses für alle Mandanten (unabhängig vom SKR) identisch ist, stellt sich die Frage, ob eine unterschiedliche Gliederung der Gewinnermittlung weiterhin notwendig ist.
Was meinen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Raile
Produktmarketing und Service
Betriebliches Rechnungswesen
Jahresabschluss