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Berufsgenossenschaft Nr. 105

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Stefan Schukat
    19.01.2009 10:19 Uhr

    Bei der Abrechnung wurde bisher nur eine Vollzeitbeschäftigte (im Prinvathaushalt) gemeldet. Nun kommt noch ein Minijob über das Haushaltsscheck verfahren hinzu.

    Meiner Meinung nach ist das Haushaltsscheck verfahren ja nicht über die DATEV eG abrechenbar, muss bei der Meldung an die BG (GUV Hannover) beachtet etwas werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    S. Schukat


    P.S. : Kleine Info an die DATEV eG: Der Struckturschlüssel der GUV Hannover BG 105 fehlt noch im Rechenzentrum.

  • Christiane Schobel
    19.01.2009 11:15 Uhr

    Hallo Herr Schukat,

    Minijobs in Privathaushalten können nicht über das Programm abgerechnet werden. Von den privaten Arbeitgebern ist zwingend das Haushaltsscheckverfahren anzuwenden (siehe Dokument "Minijobs in Privathaushalten - Haushaltsscheckverfahren" (Dok.-Nr. 5300305 im Elektronischen Wissen Lohn und Personal).

    Ist der Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigter im Privathaushalt im sogenannten Haushaltsscheckverfahren beschäftigt, gilt weiterhin die Aussage der Minijob-Zentrale:

    (Auszug aus der Homepage der Minijob-Zentrale)

    Seit Januar 2006: Einzug der Beiträge zur Unfallversicherung durch die Minijob-Zentrale
    Seit dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale bei Minijobs in Privathaushalten die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale erstmalig am 15. Juli 2006 für das erste Halbjahr 2006 eingezogen. Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt bundeseinheitlich 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts. In allen leistungsrechtlichen Angelegenheiten bleibt weiterhin der kommunale Unfallversicherungsträger zuständig.

    Viele Grüße aus Nürnberg

    Christiane Schobel
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG